War es bisher üblich, dass Frauen bei zahlreichen Versicherungen unterschiedliche – meist höhere - Tarife als Männer bezahlen mussten, müssen Versicherungen spätestens bis Ende 2012 ein einheitliches Tarifgefüge für beide Geschlechter anbieten. Der Europäische Gerichtshof begründet seine Entscheidung mit der EU-Gleichstellungsrichtlinie von 2004. Das Urteil betont, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein grundlegendes Prinzip der Europäischen Union ist, Hauptaufgabe der Gemeinschaft ist die Beseitigung der Ungleichheit.
"Bisher haben sich die Versicherungen gerne auf die Ausnahmeregelung berufen. Die höhere Lebenserwartung von Frauen wurde immer wieder als statistisches Risiko zur Begründung der höheren Tarife ins Feld geführt. Damit ist jetzt glücklicherweise Schluss“, sagte die Ministerin. In der Vergangenheit hat Rheinland-Pfalz immer wieder die unterschiedlichen Tarife, sei es in der privaten Krankenversicherung oder in der privaten Rentenversicherung, heftig kritisiert und eine Angleichung gefordert.