Zulassung von Online-Durchsuchungen

Rheinland-Pfalz strebt die Zulassung von Online-Durchsuchungen an. Damit sei man das erste Bundesland, das seit dem Inkrafttreten des neuen BKA-Gesetzes 2009 dies möglich machen will, teilte Landesinnenminister Karl Peter Bruch nach der Sitzung des Kabinetts heute in Mainz mit.
Online-Durchsuchung; Bild: dpa

Das Kabinett billigte einen Entwurf für die Novelle, der nun in das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren geht. Bisher ist die Online-Durchsuchung seit 2008 allein in Bayern zugelassen.

Der Polizei müssten wegen der zunehmenden Terrorismusgefahr und der Nutzung neuer Kommunikationstechniken mehr Kompetenzen eingeräumt werden, sagte Bruch. Der vorgelegte Entwurf stelle "eine ausgewogene Balance dar zwischen den schützenswerten Freiheitsrechten aller und den berechtigten Sicherheitsbelangen des Staates und des einzelnen Bürgers".

Die Novelle sieht neben der Online-Durchsuchung unter anderem vor, dass die Polizei - nach einer richterlichen Anordnung - auch verschlüsselte Internet-Telefongespräche überwachen darf. Die Beamten dürfen außerdem Telekommunikation unterbrechen, um Gefahren abzuwehren. Dies bezieht sich auf Fälle wie den der Terroranschläge von Madrid im Jahr 2004, bei dem Bomben mit Hilfe von Handys ferngezündet wurden.

Eine Rasterfahndung darf der Novelle zufolge allerdings nicht im Vorfeld, sonder nur noch dann angeordnet werden, wenn eine konkrete Gefahr besteht. Ferner würden Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Rechtsanwälte und Journalisten ein absolutes
Zeugnisverweigerungsrecht genießen. Das BKA-Gesetz sieht vor, dass diese Personen eine polizeiliche Befragung nicht verweigern dürfen, wenn eine schwerwiegende Gefahr im Verzug ist.

 

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