Deutlich wird dies auch im zweiten Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes, den der Ministerrat zur Kenntnis genommen hat. Der gemeinsam vom Familien- und vom Gesundheitsministerium erstellte Bericht informiert den Landtag über den Stand der Umsetzung, die Auswirkungen sowie den Weiterentwicklungsbedarf im rheinland-pfälzischen Kinderschutz.
„Zusammen mit dem Bundeskinderschutz bildet das Landesgesetz die Grundlage für ein hochqualifiziertes und tragfähiges Netz aus Maßnahmen, das es Kindern in Rheinland-Pfalz ermöglicht, einen guten Start ins Leben zu bekommen, beste Entwicklungschancen zu erhalten und gesund aufzuwachsen“, erklärte Familienministerin Irene Alt.
Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler erläuterte, dass der Bericht thematisch den Schwerpunkt auf das zentrale Einladungs- und Erinnerungswesen bei Früherkennungsuntersuchungen im Kindesalter legt, zu denen das Zentrum für Kindervorsorge seit 2008 Einladungsschreiben an alle Eltern im Land verschickt: „Für ein gesundes und sicheres Aufwachsen der Kinder sind die Früherkennungsuntersuchungen von zentraler Bedeutung. Denn sie ermöglichen es uns, bei Bedarf über das örtliche Gesundheitsamt oder das Jugendamt den Familien Unterstützung anzubieten“, ergänzte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler.
Weitere positive Effekte seien die Erhöhung der Impfquoten und die Herbeiführung eines Krankenversicherungsschutzes bei den Familien, die bisher keinen hatten. Die Landesregierung kommt in ihrem Bericht insgesamt zu einer positiven Bewertung des zentralen Einladungs- und Erinnerungswesens: „Die Untersuchung zeigt, dass wir in Rheinland-Pfalz bei den Früherkennungsuntersuchungen eine Teilnahmequote von nahezu 100 Prozent auf der Basis des Einladungs- und Erinnerungswesens erreicht haben. Das ist deutlich mehr als in Ländern, die kein solches Erinnerungswesen haben“, so Alt und Bätzing-Lichtenthäler abschließend.