Verfassung für Rheinland-Pfalz

Am 18. Mai 1947 verabschiedeten die Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz in einer Volksabstimmung die rheinland-pfälzische Verfassung.

Der Vorspruch der Verfassung lautet:

Im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott, dem Urgrund des Rechts und Schöpfer aller menschlichen Gemeinschaft, von dem Willen beseelt, die Freiheit und Würde des Menschen zu sichern, das Gemeinschaftsleben nach dem Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit zu ordnen, den wirtschaftlichen Fortschritt aller zu fördern und ein neues demokratisches Deutschland als lebendiges Glied der Völkergemeinschaft zu formen, hat sich das Volk von Rheinland-Pfalz diese Verfassung gegeben.

Erster Hauptteil:

Grundrechte und Grundpflichten

I. Abschnitt: Die Einzelperson
   1. Freiheitsrechte
   2. Gleichheitsrechte
   3. Öffentliche Pflichten
II. Abschnitt: Ehe und Familie
III. Abschnitt: Schule, Bildung und Kulturpflege
IV. Abschnitt: Kirchen und Religionsgemeinschaften
V. Abschnitt: Selbstverwaltung der Gemeinden und
    Gemeindeverbände
VI. Abschnitt: Die Wirtschafts- und Sozialordnung
VII. Abschnitt: Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen

Zweiter Hauptteil:

Aufbau und Aufgaben des Staates

I. Abschnitt: Die Grundlagen des Staates
II. Abschnitt: Organe des Volkswillens
     1. Der Landtag
     2. Die Landesregierung
III. Abschnitt: Die Gesetzgebung
IV. Abschnitt: Das Finanzwesen
V. Abschnitt: Die Rechtsprechung
VI. Abschnitt: Die Verwaltung
VII. Abschnitt: Der Schutz der Verfassung und der Verfassungsgerichtshof
VIII. Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen

Hier finden Sie die Landesverfassung als PDF-Datei: 

Verfassung für Rheinland-Pfalz

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Am Kronberger Hof 6
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Mail: lpb.zentrale(at)politische-bildung-rlp.de
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