Menschen, die sich über viele Jahre ehrenamtlich engagieren oder sich um die Allgemeinheit besonders verdient gemacht haben, können dem Ministerpräsidenten für eine staatliche Auszeichnung vorgeschlagen werden. Ministerpräsident Alexander Schweitzer verleiht die Ehrennadel, die Verdienstmedaille und den Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz auf der Grundlage eines entsprechenden Prüfverfahrens. Daneben übt er gegenüber dem Bundespräsidenten auch das Vorschlagsrecht zur Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland aus.
Anregungen zur Verleihung von staatlichen Auszeichnungen können über die kommunale Gebietskörperschaft (Orts- oder Verbandsgemeinde, Landkreis oder Stadt), in der die zu ehrende Person lebt, eingereicht werden. Bei Fragen stehen auch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier oder das Ordensreferat in der Staatskanzlei zur Verfügung.
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Frauenquote
Auszeichnungen sollen die Vielfalt der Menschen, die sich für unser Land engagieren, ebenso wie die Vielfalt der Formen ihres Engagements widerspiegeln. Dazu gehört insbesondere, dass der herausragende Einsatz von Frauen für unser Gemeinwohl besser sichtbar wird. So ist z.B. bei der Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland seit einiger Zeit ein Anteil von 40% für Frauen vorgesehen.
Auch der Ministerpräsident freut sich, wenn der Staatskanzlei Anregungen zur staatlichen Auszeichnung von besonders engagierten Frauen unterbreitet werden.
Im Überblick:
Verdienstorden des Landes als Zeichen der Würdigung hervorragender Verdienste um das Land und seine Bürgerinnen und Bürger
Verdienstmedaille des Landes für besondere ehrenamtliche Verdienste um die Gesellschaft und die Mitmenschen
Ehrennadel des Landes zur Anerkennung einer langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeit
Carl-Zuckmayer-Medaille für Verdienste um die deutsche Sprache und das künstlerische Wort
Sportplakette des Landes für hervorragende Verdienste im Sport
Rettungsmedaille für eine Rettung aus Lebensgefahr
So schlagen Sie jemanden vor
Die Anregung sollte neben den Personendaten eine möglichst ausführliche Beschreibung der besonderen Verdienste (nach Art, Umfang und Dauer) enthalten. Auch der berufliche Werdegang oder Besonderheiten in den Lebensumständen des/der zu Ehrenden können wichtig sein.
Grundsätzlich müssen die zu würdigenden Verdienste mit großem persönlichen Einsatz unter Zurückstellung eigener Interessen über lange Zeit ausgeübt worden sein. Wer sich selbst vorschlägt, darf nicht mit einer Auszeichnung rechnen. Ein Formular für die Anregung finden Sie hier.
ORDEN UND EHRENZEICHEN - Ein kleiner Leitfaden für die Praxis
Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz
Der Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz ist die höchste staatliche Auszeichnung, die der Ministerpräsident zu vergeben hat. Sie wird an Persönlichkeiten verliehen, die Außergewöhnliches und Überdurchschnittliches für Rheinland-Pfalz geleistet haben.
Die zu ehrenden Verdienste decken die gesamte Bandbreite gesellschaftlichen Engagements in Rheinland-Pfalz ab und umfassen die gesamte Bevölkerung des Landes. Insbesondere werden damit auch Leistungen von Bürgern und Bürgerinnen gewürdigt, die sich oftmals im Stillen und ohne öffentliches Aufsehen engagieren.
Um die Wertigkeit und das Ansehen des Ordens zu unterstreichen, wurde die Zahl der Ordensträger und Ordensträgerinnen auf 800 lebende Persönlichkeiten begrenzt. Vorschlagsberechtigt sind der Landtagspräsident und die Mitglieder der Landesregierung. (Anm.: Landesgesetz über den Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz vom 2. Oktober 1981)
Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz
Die Verdienstmedaille ist eine herausgehobene Ehrung für solidarisches Handeln und Gemeinsinn im Ehrenamt. Der Ministerpräsident verleiht diese Auszeichnung an Menschen, die sich in besonderem Maße und über einen längeren Zeitraum ehrenamtlich in Bereichen des gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen und sportlichen Lebens oder im Naturschutz, in der Kommunalpolitik, in der Wirtschaft oder in den Gewerkschaften engagieren. Ihre Leistungen sollen mit der Verdienstmedaille anerkannt und beispielhaft herausgestellt werden. (Anm.: Landesgesetz über die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz vom 6. Februar 1996)
Ehrennadel des Landes
Die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz wird von dem Ministerpräsidenten für eine mindestens 12-jährige ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen, sozialen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Selbstverwaltung, in Vereinigungen mit sozialen oder kulturellen Zwecken oder für vergleichbares Engagement verliehen. (Anm.: Stiftung der „Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz“ Erlass des Ministerpräsidenten vom 7. August 1974)
Weitere Auszeichnungen sind:
Die Carl-Zuckmayer-Medaille
Mit der Carl-Zuckmayer-Medaille werden besondere Verdienste um die deutsche Sprache gewürdigt. Sie wurde 1978 zum Todestag des aus Nackenheim bei Mainz stammenden Schriftstellers Carl Zuckmayer gestiftet und seither jährlich am 18. Januar verliehen. Der Ministerpräsident entscheidet auf Grundlage von Empfehlungen einer Kommission über die Vergabe und händigt die Auszeichnung im Rahmen einer Feierstunde im Staatstheater Mainz aus.
Zur Broschüre über die Verleihung der Carl-Zuckmayer-Medaille 2023.
Sportplakette des Landes Rheinland-Pfalz
Die Sportplakette wurde erstmals 1963 verliehen. Sie dient der Anerkennung hervorragender sportlicher Leistungen sowie besonderer Verdienste um den Sport. Sie ist die höchste Auszeichnung des Landes Rheinland-Pfalz im Bereich des Sports und wird in der Regel jährlich von dem Ministerpräsidenten im Rahmen einer Feierstunde in der Staatskanzlei verliehen. (Anm.: Stiftung der „Sportplakette des Landes Rheinland-Pfalz“ Erlass des Ministerpräsidenten vom 18. Mai 1962)
Rettungsmedaille
Die Rettungsmedaille ist ein Ehrenzeichen für die Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr. Sie gilt als Anerkennung für uneigennütziges und tapferes Verhalten unter Einsatz des eigenen Lebens. (Anm.: Landesgesetz über staatliche Anerkennung für Rettungstaten 19. März 1951)