Wann wird die Landesflagge gehisst? Zu welchem Anlass gehört der rote Teppich?
Das sind nur zwei der zahlreichen Fragen, um die sich das Referat Protokoll, Veranstaltungen, Orden und Ehrenzeichen kümmert. Das Protokoll der Landesregierung ist traditionell bei dem Ministerpräsidenten und somit organisatorisch in der Staatskanzlei verortet.
Das Protokoll trägt dafür Sorge, dass Staatsbesuche, Feierstunden, Jubiläen oder Gedenkveranstaltungen sowie sonstige Begegnungen des Ministerpräsidenten mit Gästen in einer dem Anlass angemessenen Form stattfinden.
Die jährlichen Neujahrsempfänge des Ministerpräsidenten, die Empfänge für engagierte Bürgerinnen und Bürger und darüber hinaus auswärtige Sitzungen des Kabinetts sowie Ordensveranstaltungen werden besispielsweise vom Protokoll organisiert. Es bereitet Staatsbesuche vor und begleitet die Termine von Repräsentanten und Repräsentantinnen der Verfassungsorgane des Bundes in Rheinland-Pfalz. In den Zuständigkeitsbereich des Protokolls fallen auch die Konzeption und Organisation von staatlichen Festakten sowie die Durchführung von Trauerfeiern und Gedenkveranstaltungen. Besonderes Augenmerk gilt dabei den protokollarischen Rangfolgen und der Beachtung zeremonieller Regeln.
Die Aufgaben
Die Bandbreite dessen, was das Protokoll regelt, ist groß. Dazu zählen der Umgang mit den staatlichen Hoheitszeichen (Wappen, Flaggen, Siegel), aber beispielsweise auch das Auslegen des roten Teppichs, eine Ehreneskorte der Landespolizei mit bis zu 15 Polizeimotorrädern bei Staatsbesuchen oder die richtige Anrede eines Gastes, dessen Platzierung im Rahmen einer Feierstunde, der Auswahl eines Gastgeschenkes oder der Festlegung eines Menüs. Das Protokoll berücksichtigt stets auch die geschichtlichen und kulturellen Hintergründe, die einer Begegnung oder einer Veranstaltung zugrunde liegen.
Mit der sorgsamen Planung der Details trägt das Protokoll dazu bei, dass Begegnungen im richtigen Rahmen stattfinden und Gespräche in einer guten Atmosphäre verlaufen.
Das Protokoll ist zudem dafür verantwortlich, die Beflaggungsanordnung des Landes Rheinland-Pfalz umzusetzen oder einzelne Beflaggungsanlässe zu bewerten. Nützliche weitere Informationen zum Thema „Beflaggung“ finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium des Innern und für Heimat.
An folgenden Tagen wird in Rheinland-Pfalz regelmäßig beflaggt:
27. Januar: Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
11. März: Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt
1. Mai: Tag der Arbeit
9. Mai: Europatag
18. Mai: Tag des In-Kraft-Tretens der Landesverfassung
23. Mai: Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
17. Juni: Jahrestag des Volksaufstands in der ehemaligen DDR im Jahr 1953
20. Juni: Nationaler Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
20. Juli: Jahrestag des Aufstands gegen Unrecht und Tyrannei des Nationalsozialismus im Jahr 1944
3. Oktober: Tag der Deutschen Einheit
Volkstrauertag: zweiter Sonntag vor dem ersten Advent (halbmast)
Beflaggt wird zudem an Tagen der Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie zur Wahl des Europäischen Parlaments.