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Ministerrat

Aufgabe der rheinland-pfälzischen Landesregierung ist es, die politischen Geschäfte zu führen und zu gestalten. In der Regel trifft sich der Ministerrat ("Kabinett") einmal pro Woche, um über Gesetzesvorlagen und Rechtsverordnungen zu beraten.

Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten sowie den Ministerinnen und Ministern. Der Ministerrat entscheidet über Gesetzesvorlagen, politische Grundsatzfragen und bedeutende landespolitische Vorhaben sowie über wichtige administrative und personelle Angelegenheiten der Landesverwaltung. Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik und ist dafür dem Landtag verantwortlich. Er wurde vom Landtag gewählt. Innerhalb dieser Richtlinien leiten die Ministerinnen und Minister ihren Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung gegenüber dem Landtag.