Was ist die "MPK"?

Die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (kurz „MPK“ für „Ministerpräsidentenkonferenz“) ist ein wichtiges Gremium zur Koordinierung der Bundesländer untereinander sowie als Interessenvertreterin der Länder gegenüber dem Bund. Der Begriff „Ministerpräsidentenkonferenz“ ist jedoch in zweierlei Hinsicht unzureichend: Zum einen gibt es Frauen und Männer in dieser Runde und zum anderen gibt es nicht nur Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, sondern auch (Regierende bzw. Erste) Bürgermeister in den Stadtstaaten Berlin, Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg. Daher wird im Folgenden die amtliche Bezeichnung Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sowie die im politischen Alltag gebräuchliche Bezeichnung „MPK“ verwendet.


Wissenswertes zur Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

Die Rittersturz-Konferenz im Jahr 1948 in Koblenz.

Der erste Versuch einer gemeinsamen Konferenz der Regierungschefs aller Länder nach dem Zweiten Weltkrieg scheiterte am 5. und 6. Juni 1947 in München. Bereits vor dem eigentlichen Beginn der Konferenz verließen die Vertreter der Länder Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und der Mark Brandenburg wegen unüberbrückbarer Interessenkonflikte mit den Regierungschefs der westdeutschen Länder die Konferenz. Die Delegation der Länder aus der sowjetischen Besatzungszone hatte auf der sofortigen Bildung einer deutschen Zentralverwaltung bestanden. Das aber stand damals weder in der politischen Macht noch in der Kompetenz der Regierungschefs der Länder. Die Regierungschefs der Länder der westlichen Besatzungszonen behandelten dann am 6. und 7. Juni 1947 die vorgesehenen Themen Ernährungsnot, Wirtschaftsnot und Flüchtlingsnot.

Die eigentliche Geburtsstunde der MPK war das Treffen der Regierungschefs der Länder vom 8. bis 10. Juli 1948 in Koblenz; es ging als Rittersturzkonferenz in die deutsche Nachkriegsgeschichte ein (benannt nach dem Tagungshotel bei Koblenz). Hierzu hatte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Peter Altmeier, der auch zum ersten Vorsitzenden gewählt wurde, die übrigen elf Ministerpräsidenten der damaligen westdeutschen Länder eingeladen. Gegenstand der Beratungen waren die sog. Frankfurter Dokumente. Die Dokumente enthielten Vorschläge zur Bildung einer westdeutschen verfassungsgebenden Versammlung, für eine mögliche Änderung der Ländergrenzen sowie für den Erlass des Besatzungsstatuts. Es kam zu Diskussionen und Verhandlungen, aber schließlich erzielte man einen für alle Seiten akzeptablen Kompromiss. Der damalige Tagungsort, das Hotel Rittersturz, wurde 1974 abgerissen, da es den nahen Berghang (Rittersturz) hinunterzustürzen drohte. Seit 1978 erinnert eine Stele an die historische Bedeutung dieses Platzes in Koblenz.

Die Ergebnisse der Konferenz führten über den Parlamentarischen Rat zur Annahme des Grundgesetzes und zur Bildung der Bundesrepublik Deutschland. Nach der Verabschiedung des Grundgesetzes und den ersten Bundestagswahlen kamen die Ministerpräsidenten Ende August 1949 nochmals auf dem Rittersturz zusammen und beschlossen die Einberufung des Bundestages und der Bundesversammlung. Die MPK wurde daher auch schon als Keimzelle der Bundesrepublik bezeichnet.

Seit 1954 ist die Ministerpräsidentenkonferenz auf Anregung des damaligen bayerischen Ministerpräsidenten eine ständige Einrichtung.

Die MPK wurde auf Initiative der Ministerpräsidenten als „Gremium der Selbstkoordination“ der Länder ins Leben gerufen. Ziel ihrer Beratungen ist die Abstimmung gemeinsamer Positionen der Länder untereinander bzw. gegenüber dem Bund in wichtigen politischen Fragen außerhalb des regulären Gesetzgebungsverfahrens. Sie findet ihre Grundlage im verfassungsrechtlich verankerten Bundesstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetztes (GG), nach dem sowohl der Gesamtstaat Bundesrepublik als auch die Länder eigene Staatsqualität haben. Daraus folgt das Recht jedes einzelnen Landes, die ihm überantworteten Kompetenzfelder eigenverantwortlich zu gestalten und dabei mit anderen Ländern zusammenzuarbeiten. Das impliziert auch die Möglichkeit, die dazu notwendigen Instrumente und Institutionen wie die MPK oder Fachministerkonferenzen einzurichten. Kurzum: Die MPK ist ein informelles Gremium in alleiniger Verantwortung der Exekutive.

Anders als der Bundesrat ist die MPK kein Verfassungsorgan. Sie hat jedoch in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung und Einfluss gewonnen. Die Sitzungen sind inzwischen ein von hoher medialer Aufmerksamkeit begleiteter Austausch der Länder untereinander und mit der Bundesregierung. Die Beschlüsse der MPK sind zwar formell nicht rechtlich bindend, ihnen kommt jedoch große politische Bedeutung zu.

Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK)
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder treffen sich regelmäßig zur MPK. An der MPK nehmen die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sowie die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder teil.

Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder (CdSK)
Eine MPK wird in der Regel durch eine Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder (CdSK) vorbereitet. Chefin bzw. Chef der Staatskanzlei ist die Funktionsbezeichnung für die Amtschefin bzw. den Amtschef der Staatskanzlei eines Landes. In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg lautet die Funktionsbezeichnung Chefin bzw. Chef der Senatskanzlei. In beiden Fällen wird die Abkürzung „CdS“ verwendet. An der CdSK nehmen die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder teil.

Besprechungen mit dem Bund
Mindestens zweimal im Jahr schließt sich an die CdSK bzw. MPK eine Besprechung mit dem Chef des Bundeskanzleramts (ChefBK) bzw. mit dem Bundeskanzler (BK) an.

Sitzungsturnus
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder treffen sich regulär vier Mal im Jahr zur (länderinternen) MPK. Die Auftaktkonferenz ist in der Regel die sog. Jahres-MPK. Sie findet im Herbst (unmittelbar nach der Übernahme des Vorsitzes) im jeweiligen „neuen“ Vorsitzland statt. Bei besonderem Beratungsbedarf trifft man sich zusätzlich zu Sonderkonferenzen. Auch die Jahres-CdSK findet in der Regel als Abschlusskonferenz im Vorsitzjahr im jeweiligen Vorsitzland statt und bereitet die darauffolgende Jahres-MPK vor.

Der Vorsitz der MPK wechselt jährlich zum 1. Oktober. Seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 gibt es eine feste Reihenfolge unter allen 16 Ländern. Den Vorsitz hat jeweils die Regierungschefin bzw. der Regierungschef des Landes inne. Das Vorsitzland organisiert die Konferenzen, koordiniert die Interessen und vermittelt bei Bedarf zwischen den Ländern. Daran anschließend erfolgt die Abstimmung der Themen mit dem Bund.

Die kommenden Vorsitzländer bis 2042

2025/2026Rheinland-Pfalz2034/2035Hamburg
2026/2027Sachsen-Anhalt2035/2036Bayern
2027/2028Schleswig-Holstein2036/2037Berlin
2028/2029Thüringen2037/2038Nordrhein-Westfalen
2029/2030Baden-Württemberg2038/2039Niedersachsen
2030/2031Brandenburg2039/2040Hessen
2031/2032Bremen2040/2041Sachsen
2032/2033Mecklenburg-Vorpommern2041/2042Rheinland-Pfalz
2033/2034Saarland  

Daneben gibt es auch einen Co-Vorsitz, der aus dem jeweils anderen politischen Lager stammt. Heißt: Ist der Vorsitz in Hand der A-Länder, ist der Co-Vorsitz in Hand der B-Länder. Bei einem Wechsel des Vorsitzes von A zu B (oder umgekehrt) bleibt der bisherige MPK-Vorsitz so lange Co-Vorsitz, bis der Vorsitz wieder in die eigene A- bzw. B-Ländergruppe fällt. Die Co-Vorsitzenden nehmen regulär ebenfalls an den abschließenden Pressekonferenzen teil. Als A-Länder gelten jene Bundesländer, in denen die SPD die Regierungschefin oder den Regierungschef stellt. B-Länder haben eine Regierungsführung durch die CDU oder CSU. Länder, deren Regierungschefin oder Regierungschef einer anderen Partei angehört, werden einer dieser beiden Gruppen zugeordnet. Aktuell betrifft das Baden-Württemberg, das der B-Seite zugerechnet wird.

Das noch immer genutzte MPK-Logo stammt tatsächlich aus Rheinland-Pfalz und ist bereits sehr lange in Verwendung. Es wurde 1993/1994 durch die Fachhochschule Rheinland-Pfalz, Mainz, im Auftrag der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, gestaltet. In den Gestaltungsrichtlinien heißt es u.a.: Das grafische Zeichen basiert auf einer quadratischen Grundform mit 16 wiederum quadratischen Einzelelementen, die sich zu einer Gesamtgestalt zusammenschließen. 16 gleichberechtigte Elemente bilden eine Ganzheit. Einzelelement und Gesamtform sind miteinander verwandt. Die Einzelelemente sind farblich unterschiedlich angelegt. Es besteht eine farbliche Vielfalt, die auf einer systematischen Auswahl aus dem gesamten Spektrum des Farbkreises beruht. Auch die Farbigkeit bildet eine geschlossene Einheit, die allerdings Vielfalt und Lebendigkeit symbolisiert. Die Gesamtkonzeption ist elementar, geschlossen und unprätentiös, sodass das Zeichen in unterschiedlichsten Zusammenhängen und Medien Verwendung finden kann. Das Spektrum reicht von der präzisen, knappen und neutralen Sachinformation bis zur stark dekorativen orientierten Anwendung.