Einen entsprechenden Erlass hat das Integrationsministerium herausgegeben. „Wir haben uns bewusst gegen einen Abschiebestopp nur in bestimmte Länder oder für bestimmte Gruppen entschieden. Unsere Regelung setzt keine Grenzen, um allen schutzbedürftigen Menschen diesen Schutz vor winterbedingten Härten auch geben zu können“, erklärt Integrationsministerin Irene Alt.
Außerdem schließt das Integrationsministerium die Inhaftierung von schutzbedürftigen Ausreisepflichtigen wie Familien, Alleinerziehenden, Kranken oder alten Menschen ab heute per Erlass grundsätzlich aus. Zwar wurden diese Menschen auch in der Vergangenheit nur in Ausnahmefällen in Abschiebehaft genommen. Mithilfe des Erlasses zur Vermeidung von Abschiebehaft von Schutzbedürftigen, den das Ministerium heute an die Ausländerbehörden im Land verschickt, wird dies nun generell festgeschrieben.
„Ausreisepflichtige sind keine Straftäter. Auch wenn wir aufgrund der Bundesgesetzgebung nach wie vor Ausreisepflichtige in bestimmten Fällen inhaftieren müssen, können wir so wenigstens Schutzbedürftige davon ausnehmen“, sagt Ministerin Alt und betont ihre grundsätzliche Ablehnung von Abschiebehaft. Diese Haltung teilt auch die Mehrheit im Landtag, der im Sommer mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschloss, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für die Abschaffung der Abschiebehaft einsetzen soll.