| Mietpreisbremse

Bezahlbares Wohnen

Die rheinland-pfälzische Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen begrüßte den Beschluss des Bundestages zur Einführung einer Mietpreisbremse: „Gerade in Ballungsräumen ist es nicht nur schwer, überhaupt eine Wohnung zu finden, sondern diese auch noch bezahlen zu können. Mit der Mietpreisbremse haben wir ein Instrument, gegen die steigenden Mieten etwas zu unternehmen.“
Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen will die Mietpreisbremse im Land zügig und passgenau umsetzen; Bild: rlp-Archiv
Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen will die Mietpreisbremse im Land zügig und passgenau umsetzen; Bild: rlp-Archiv

Mit der Mietpreisbremse darf bei Wiedervermietungen bestehender Wohnungen die Miete maximal auf 10 % über der örtlichen Vergleichsmiete erhöht werden. Die Mietpreisbremse muss noch von den Ländern in der Weise umgesetzt werden, dass diese bestimmen, welche Städte von ihr erfasst werden. Die Kappungsgrenzenverordnung, die Mieten für bestehende Mietverhältnisse begrenzt, gilt bereits in den Städten Mainz, Trier, Speyer und Landau. Ahnen hob hervor: „Wir werden die Mietpreisbremse im Land zügig und passgenau umsetzen, damit die Regelung auch in Rheinland-Pfalz möglichst schnell ihre Wirkung entfalten kann. Dies ist in diesem Jahr der zweite wichtige Schritt zur Begrenzung von Mietsteigerungen nach der Kappungsgrenzenverordnung, die wir im Januar beschlossen haben.“

Ahnen verspricht sich von der Mietpreisbremse, dass die Mieten in Rheinland-Pfalz nicht mehr so stark steigen. „Wohnen ist ein Grundbedürfnis und kein Luxusgut. Wir müssen dafür sorgen, dass alle Bürgerinnen und Bürger bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung haben“, so Ahnen.

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