Bisher steht diese Möglichkeit nur jungen Menschen offen, die in Rheinland-Pfalz wohnen, die hier ihr Abitur abgelegt oder aber hier einen Studienplatz erhalten haben. Auf Bitten der Ministerin für Erziehung und Berufsausbildung des Großherzogtums Luxemburg, Mady Delvaux-Stehres, hat Rheinland-Pfalz jetzt die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen um eine Ausnahmeregelung zugunsten luxemburgischer Staatsangehöriger erweitert.
„Dies ist ein weiterer Beleg für die gute, konstruktive und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unserem Nachbarland, auch wenn der Kreis der Interessierten voraussichtlich überschaubar bleiben wird“, hielt die rheinland-pfälzische Bildungs- und Wissenschaftsministerin Doris Ahnen fest, die die Neuregelung jetzt auf den Weg brachte.
