Dies teilten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Integrationsministerin Irene Alt im Anschluss an die Beschlussfassung im Ministerrat mit. Der Entschließungsantrag umfasse 12 Einzelpunkte und werde für die Sitzung des Bundesrates am 6. März angemeldet.
„Für die Sicherung des Wohlstandes unseres Landes ist es unerlässlich, dass der Wirtschaft auch zukünftig die benötigten Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund müssen die Bestimmungen über die Arbeitsmigration reformiert und transparenter gestaltet werden“, hob die Ministerpräsidentin hervor. Die Änderung ausländerrechtlicher Bestimmungen allein sei jedoch nicht ausreichend. Die Steuerung von Einwanderung müsse heute auch über wirtschaftliche, sozialpolitische und kulturelle Unterstützungsangebote erfolgen. „Wir möchten und müssen Zuwanderung so ordnen, dass Menschen auf einem geregelten Weg nach Deutschland einwandern können, die hier arbeiten möchten und die wir aus verschiedenen Gründen dringend brauchen. Dies wird auch das derzeit strapazierte Asylsystem entlasten, da bislang die Einreise als Asylsuchender für Viele der einzige Weg ist, um nach Deutschland zu kommen“, erklärte Integrationsministerin Irene Alt. „Wir brauchen endlich eine Variante, um Qualifizierte, wie zum Beispiel Ärzte, unkompliziert in unseren Arbeitsmarkt zu integrieren. Neben humanitärer Zuwanderung und dem Zuzug von Hochqualifizierten brauchen wir auch und gerade Regelungen für die Einwanderung von Menschen mit anderen Qualifikationsniveaus“, so Ministerin Alt.
Darüber hinaus teilte Ministerpräsidentin Malu Dreyer mit, dass Bundesminister Thomas de Maizière ihr zugesichert habe, dass nunmehr auch in Rheinland-Pfalz seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge beschleunigte Verfahren zur Prüfung von Anträgen von Asylsuchenden aus dem Kosovo durchgeführt würden. Die Landesregierung hatte sich mit dieser Bitte an das Bundesinnenministerium gewandt. „Das wird uns und unseren Kommunen helfen. Denn in diesen Fällen wollen wir die Menschen bis zur Klärung ihres Antrages in der Aufnahmeeinrichtung des Landes belassen, also nicht auf die Kommunen verteilen. Das war uns aufgrund der langen Dauer der Verfahren bislang nicht möglich. Die konsequente Rückführung erfolgloser Antragsteller und -stellerinnen soll dann noch aus der Aufnahmeeinrichtung erfolgen“, unterstrich die Ministerpräsidentin.
„Wir wollen alle vorhandenen Instrumente nutzen, um das Asylverfahren in den genannten Fällen zu beschleunigen, denn unsere Erstaufnahmeeinrichtungen sind derzeit sehr stark belegt. Sosehr die Motive der Menschen aus dem Kosovo, nach Deutschland zu kommen, nachvollziehbar sind, unser Asylrecht ist dafür nicht vorgesehen“, ergänzte Ministerin Irene Alt. In der Erstaufnahmeeinrichtung seien Informationsveranstaltungen für Menschen aus dem Kosovo geplant. Hierbei solle gezielt der in diesen Verfahren absehbar negative Ausgang des Asylverfahrens und die damit verbundenen rechtlichen Folgen der Ausreiseaufforderung bis hin zur zwangsweisen Rückführung verdeutlicht werden. Gleichzeitig solle für die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise geworben werden, so die Ministerin.
Zum Hintergrund: Derzeit besteht ein besonders hohes Flüchtlingsaufkommen aus dem Kosovo. Überwiegend kommen ethnische Albaner, nicht Angehörige von Minderheiten nach Deutschland. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Situation der ethnischen Albaner aus dem Kosovo eine besondere ist, die sich aufgrund der tendenziell negativen Anerkennungsprognose weitgehend von der des übrigen westlichen Balkans unterscheidet.
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Bundesrat
Gesetz zur Einwanderung
„Deutschland braucht Einwanderung. Die demografische Entwicklung führt zu einer Abnahme der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Gleichzeitig wächst der Fachkräftebedarf. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind in der Anwendung oft kompliziert und in der Fülle der Einzelregelungen intransparent. Wir benötigen deshalb ein modernes, einfaches und transparentes Einwanderungsgesetz. Die Landesregierung wird hierzu einen Entschließungsantrag in den Bundesrat einbringen.“
