Ziel des Gesetzes ist es, die seit 2002 neu aufgestellte deutsche Finanzaufsicht weiter zu stärken und dabei auch den europäischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Daher soll unter anderem die Aufsichtsstruktur verbessert werden. „Dieser Gesetzesentwurf der Bundesregierung greift viel zu kurz. Die Auswirkungen der Finanzmarktkrise haben gezeigt, dass die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher im Finanzmarkt deutlich gestärkt werden muss. Mit der geplanten Reform der nationalen Finanzaufsicht sollte deswegen eigentlich auch die Konzentration von Überwachungsbefugnissen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geregelt werden. Eine wirklich effektive institutionelle Verankerung einer verbraucherorientierten Marktaufsicht bei der Finanzaufsicht ist in diesem Gesetzentwurf aber keineswegs vorgesehen“, erklärte Hartloff.
Der Minister bekräftigte, dass er den Vorschlag der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) ausdrücklich unterstütze, eine Institution zur Kontrolle des Marktes bei den Verbraucherzentralen einzuführen, die die Aufgabe hat, Beobachtungen des Finanzmarktes durchzuführen, unlautere Vertriebspraktiken aufzuspüren und die Pflicht, Hinweise und Erfahrungen der Verbraucher systematisch zu erfassen und diese an die Finanzaufsicht zu melden.
„Meiner Ansicht nach muss dem ‚Marktwächter’ ein kraftvolles qualifiziertes Beschwerderecht gegenüber den Aufsichtsbehörden eingeräumt werden, wenn sich eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit ähnlich gelagerten Beschwerden an ihn wendet. Ebenso sollte die Aufsichtsbehörde dazu verpflichtet werden, Auskunft zu geben, ob im Rahmen der Finanzaufsicht gegen ein Institut vorgegangen wird oder warum dies eben nicht geschieht. Das wäre effektiv und transparent. Nachvollziehbar ist es nicht, dass sich die Bundesregierung hier uneinsichtig zeigt.“
Bundesministerin Ilse Aigner hatte noch Ende Oktober erklärt, dass mit dem vorliegenden Gesetz auch ein Beschwerdeverfahren für Verbraucher und Verbraucherverbände bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) geschaffen werde. Damit sei eine deutliche Verbesserung des Verbraucherschutzes verbunden.
„Ohne verbindliche Vorgaben zum Umgang der Bundesanstalt mit Beschwerden von Seiten der qualifizierten Einrichtungen läuft die Einführung eines Beschwerderechts ins Leere. Es ist dann lediglich ein zahnloser Tiger, gut geeignet den PR-Ansprüchen der Bundesregierung zu genügen“, so der Minister.