| Kindertagespflege

Hygiene in der Küche beachten

Die neue umfassende Handreichung „Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege“ soll Tagesmüttern und -vätern bei der Auslegung des geltenden Lebensmittelhygienerechts helfen. Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff und Kinder- und Jugendministerin Irene Alt wollen Unsicherheiten in der Kindertagespflege aus dem Weg räumen.
Mädchen kocht; Bild: dpa

Das Hygienerecht fordert von den Tagespflegepersonen, dass sie ihren Schützlingen ausschließlich hygienisch einwandfreie Lebensmittel anbieten. „Wir gehen davon aus, dass eine Tagespflegeperson Kinder in den eigenen privaten Räumlichkeiten aus hygienerechtlicher Sicht unbedenklich betreuen kann, ohne dass sie dieselbe Ausstattung wie etwa eine professionelle Küche in der Gastronomie hat. Die Handreichung stellt übersichtlich dar, welche Anforderungen Tagespflegepersonen beachten müssen“, so Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff.

„Da das EU-Lebensmittelhygienerecht bewusst flexibel gestaltet ist, reicht im Wesentlichen die Beachtung der grundlegenden Regeln von Sauberkeit im Haushalt aus. Uns geht es um zweierlei: Wir zeigen den Tagesmüttern und -vätern praktikable Lösungen auf und geben ihnen Sicherheit beim Thema Hygiene“, erklärte Kinder- und Jugendministerin Irene Alt. Auf diese Weise soll möglichst viel Raum für die eigentlichen, von der Gesellschaft geschätzten Aufgaben der Tagespflegepersonen erhalten bleiben.

Die Handreichung wird über die Jugendämter verteilt und ist zudem <link http: www.mjv.rlp.de verbraucherschutz lebensmittel-und-bedarfs-gegenstaendeueberwachung merkblaetter _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier zu finden.

Teilen

Zurück