| Bundesrat - Urheberrecht

Interessenausgleich im Internet

Staatssekretär Martin Stadelmaier bedauerte die heutige Ablehnung wichtiger Punkte eines Antrags zum Urheberrecht im Bundesrat, der auf eine gemeinsame Initiative von Nordrhein-Westfahlen, Rheinland-Pfalz und Berlin zurück geht.
Staatssekretär Martin Stadelmaier; Bild: rlp
Staatssekretär Martin Stadelmaier; Bild: rlp

„Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zu einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger reicht nicht aus, um einen fairen Interessenausgleich zwischen Presseverlegern, Journalisten, Internet-Plattform- und Suchmaschinenanbietern zu gewährleisten. Vor allem vor dem Hintergrund der neuen Geschäftsmodelle im Internet ist eine adäquate Regelung, die die Interessen aller Beteiligten ausgewogen berücksichtigt, absolut notwendig.“

Nordrhein-Westfahlen, Rheinland-Pfalz und Berlin hatten die Bundesregierung aufgefordert, die Anerkennung der verlegerischen Leistung besser in die geltende Systematik des Urheberrechts einzubetten als dies in dem vorgelegten Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht vorgesehen ist. „Eine künftige Regelung darf die bestehenden Plattform- und Suchmaschinen-Angebote nicht automatisch diskreditieren, sondern muss jeweils im Einzelfall eine kritische Würdigung ihrer urheberrechtlichen Relevanz ermöglichen“, sagte der Chef der Staatskanzlei.

Die Forderung nach verbesserten Möglichkeiten für Journalisten und Presseverleger, die gegen die Ausnutzung durch Harvestern (Dienste, die zum Zwecke der Archivierung in einem digitalen Archiv automatisiert Internet-Dokumente einsammeln) und Aggregatoren (Dienste, die das Internet durchsuchen und nach Art einer Suchmaschine ihre Treffer generieren oder ihre Ergebnisse darstellen) vorgehen wollen, wurde vom Bundesrat angenommen. Martin Stadelmaier wertete dies als einen Teilerfolg.

„Ein fairer Interessenausgleich kann hier nur gelingen, wenn journalistischer Inhalt geschützt und dabei die neuen vernünftigen Geschäftsmodelle im Netz und ihre Legitimität nicht automatisch angezweifelt werden. Diese Aufgabe hat die Bundesregierung mit dem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf nicht erfüllt“, so Stadelmaier.

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