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Neues Rundfunkbeitragsmodell

Der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Staatssekretär Martin Stadelmaier, hat heute in Wien das neue deutsche Rundfunkbeitragsmodell präsentiert. „Mit seinem technologieneutralen Ansatz weckt der neue, geräteunabhängige Rundfunkbeitrag über die Grenzen Deutschlands hinaus großes Interesse“, betonte Stadelmaier im Rahmen des Studientages des ORF-Publikumsrates zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Staatssekretär Martin Stadelmaier, Koordinator der deutschen Medienpolitik in der Rundfunkkommission der Länder; Bild: rlp-Archiv
Staatssekretär Martin Stadelmaier, Koordinator der deutschen Medienpolitik in der Rundfunkkommission der Länder; Bild: rlp-Archiv

„Der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag stellt die solidarische Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch eine einfache, transparente und gerechte Regelung auf eine zeitgemäße Grundlage. Es geht uns vor allem darum, die Kontrollbedürftigkeit innerhalb des Systems deutlich zu reduzieren und dabei die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer zu schonen“, so Stadelmaier, der in der Rundfunkkommission der Länder die deutsche Medienpolitik koordiniert.

Das neue Beitragsmodell soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Künftig sind mit einem Beitrag pro Wohnung alle Nutzungsmöglichkeiten – also beispielsweise Fernsehen, Hörfunk, PC, Handy und Autoradio – der in einem Haushalt lebenden Personen abgegolten. Durch die familienfreundliche Ausgestaltung entfallen sämtliche bisherigen Mehrfachbeitragspflichten in Haushalten, zum Beispiel für Minderjährige mit eigenem Einkommen. Finanziell leistungsfähige Menschen mit Behinderung zahlen mit Ausnahme taubblinder Menschen künftig einen ermäßigten Beitrag von einem Drittel. Im Gegenzug dafür soll das barrierefreie Angebot bei ARD und ZDF weiter ausgebaut werden. 

Staatssekretär Stadelmaier: „Für alle gilt ein möglichst einfaches Erhebungsverfahren, das aufgrund der von Anfang an engen Einbindung der Datenschutzbeauftragten den datenschutzrechtlichen Belangen der Bürgerinnen und Bürger vollauf Rechnung trägt. Die Zahl der Gebührenbeauftragten kann deutlich reduziert werden. Der reduzierte Ermittlungsaufwand wird außerdem mittelfristig zu geringeren Kosten für den Beitragseinzug führen.“

Entscheidend sei, so Stadelmaier, dass der Beitrag mit 17,98 Euro pro Monat nach dem Modellwechsel stabil bleibe. Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Staatsvertrages sei eine umfassende Evaluierung vorgesehen.

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