| Beamtenversorgung

Pensionsfonds weiterentwickeln

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat am Dienstag Anpassungen beim Pensionsfonds des Landes beraten. Der Pensionsfonds des Landes bildet ein Vermögen, um künftige Ausgaben bei der Beamtenversorgung zu finanzieren. Rheinland-Pfalz hat im Jahr 1996 als erstes Land einen eigenen Pensionsfonds eingerichtet.
Finanzministerin Doris Ahnen; Bild: rlp-Archiv
Finanzministerin Doris Ahnen; Bild: rlp-Archiv

Mittlerweile sind viele Länder diesem Beispiel gefolgt. Allerdings liegen die Zuführungen in Rheinland-Pfalz deutlich höher. Das Land zahlt mehr als das Dreifache des Länderdurchschnitts für die Vorsorge zur Beamtenversorgung. Die rheinland-pfälzischen Zuführungen zum Fonds werden in Orientierung an den Beträgen anderer Länder ab dem Jahr 2016 auf einen Mindestbetrag von 70 Mio. Euro festgelegt. „Gerade als Pionier muss man sich von Zeit zu Zeit umschauen und die Entwicklung anderer berücksichtigen, um dann Anpassungen vorzunehmen - vor allem in Zeiten der Schuldenbremse, in denen Ländervergleiche immer wichtiger werden“, erläuterte Finanzministerin Doris Ahnen nach der Sitzung des Kabinetts und ergänzte: „Durch die Zuführungen bildet der Pensionsfonds heute die Versorgungskosten der Zukunft ab und trägt so zur Dämpfung der Versorgungsausgaben bei. Bei der Höhe der Zahlungen an den Pensionsfonds ist und bleibt Rheinland-Pfalz in der Spitzengruppe der Länder.“

Darüber hinaus sind folgende Veränderungen vorgesehen: Wie die meisten anderen Länder wird Rheinland-Pfalz zukünftig die Zuführungen pauschal vornehmen. Damit wird das bisherige Verfahren der versicherungsmathematischen Zuführung ersetzt, welches bislang in keinem anderen westdeutschen Land zur Anwendung kam. Entsprechend werden die einzelfallbezogenen Erstattungen des Pensionsfonds  durch Pauschalbeträge ersetzt. Entnahmen aus dem Fonds kann das Parlament frühestens ab dem Jahr 2020 durch Gesetz festlegen. Auch hierbei orientiert sich Rheinland-Pfalz an anderen Ländern. Ahnen erklärte: „Durch die Änderung kann der Pensionsfonds adäquater auf die Entwicklung der Beamtenversorgung reagieren.“ Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich die Entnahmen an der Entwicklung der Versorgungsausgaben zu orientieren haben.

Der Pensionsfonds war bereits häufiger Gegenstand von Diskussionen. Die geplanten Anpassungen berücksichtigen unter anderem auch Anregungen des Landesrechnungshofes. So kann die Vermögensanlage künftig durch die Bundesbank vorgenommen werden und die Anlagemöglichkeiten des Pensionsfonds werden erweitert. Die hierfür notwendige Anlagerichtlinie bedarf der parlamentarischen Zustimmung.

Die Anpassungen sind unabhängig von der anhängigen Verfassungsklage gegen die Darstellung des Pensionsfonds im Landeshaushalt.

Ahnen betonte: „Wir nehmen bewährte Strukturen des Pensionsfonds auf und entwickeln ihn zeitgemäß weiter.“

Die Ziele des Pensionsfonds sind Vorsorge für die Beamtenversorgung und Transparenz hinsichtlich zukünftiger Belastungen.  Das Vermögen des Pensionsfonds umfasst 4,7 Mrd. Euro. Die Zahl der Pensionärinnen und Pensionäre hat allein im Jahr 2013 um 6 Prozent zugenommen. Die Versorgungsausgaben steigen zwischen 2010 und 2020 voraussichtlich um zwei Drittel auf 2,2 Mrd. Euro.  

Wie in der Vergangenheit bleiben die Pensionsansprüche der einzelnen Beamtinnen und Beamten vom Pensionsfonds unberührt. Mit der Neuregelung ändert sich hieran nichts. Die Ansprüche der Beamtinnen und Beamten im Außenverhältnis werden allein durch das Versorgungsgesetz des Landes bestimmt.

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