Mit dem Landesgesetz soll die nach der Föderalismusreform geänderte Gesetzgebungskompetenz im Beamtenrecht, wonach die Länder nun auch die Zuständigkeit für das Besoldungs- und Versorgungsrecht haben, umgesetzt werden. Dabei sollen diejenigen Regelungen, die sich schon als Bundesrecht bewährt haben, in einem Landesbesoldungsgesetz und einem Landesbeamtenversorgungsgesetz fortgeführt werden.
Kühl betonte, dass man auch die Gelegenheit genutzt habe, überflüssige Bestimmungen zu streichen, veraltete Regelungen inhaltlich moderner zu gestalten oder aktuelle Rechtsentwicklungstendenzen aufzugreifen. „Kernpunkt ist dabei vor allem die Umstellung von Dienstaltersstufen auf Erfahrungsstufen“, so der Minister. Zukünftig sollen Beamte bei der Einstellung nicht mehr nach dem Alter, sondern nach der dienstlichen Erfahrung eingestuft werden. Die Besoldungshöhe steigt dann mit zunehmender Erfahrung automatisch in einem festgelegten Rhythmus.
