„Für regelmäßige Fahrten von Fahrgastschiffen gilt bei einer Beförderungsstrecke von bis zu 50 Kilometern auch weiterhin ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von lediglich sieben Prozent“, erklärte der Ministerpräsident.
„Damit gilt beispielsweise bei den besonders beliebten Ausflugsfahrten im Linienverkehr auf dem Mittelrhein und der Mosel in den meisten Fällen auch künftig ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent“, so Infrastrukturminister Roger Lewentz. Damit werde der betroffenen Fahrgastschifffahrt spürbar geholfen, die ansonsten mit dem hohen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent belastet worden wäre.
Für die Personenbeförderung mit Schiffen galt bis Ende des Jahres 2011 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Eine Gesetzesinitiative des Landes Rheinland-Pfalz, die bis Ende des Jahres 2011 befristete Übergangsregelung von sieben Prozent zu verlängern, hatte zwar im Bundesrat, nicht aber im Bundestag eine Mehrheit gefunden.
Die seit Jahresbeginn 2012 geltende Regelung sieht jetzt den ermäßigten Steuersatz nur noch vor „im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie Beförderungen im Fährverkehr innerhalb einer Gemeinde oder wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.“