Seit April 2005 ist das Amtsgericht Mayen ebenfalls für die Bearbeitung der saarländischen Mahnverfahren zuständig. Das Gericht führt als Mahngericht die Bezeichnung „Gemeinsames Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland“.
Das Gemeinsame Mahngericht ist für Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides aus dem Saarland ausschließlich zuständig. Vorher waren im Saarland die Mahnverfahren dezentral bei allen 11 Amtsgerichten konventionell ohne EDV-Unterstützung bearbeitet worden. Angesichts des verhältnismäßig geringen Verfahrensaufkommens von rund 50.000 Anträgen pro Jahr war die Einführung eines automatisierten Mahnverfahrens allein für das Saarland unwirtschaftlich.
Da die Bearbeitung elektronischer Anträge einen deutlich geringeren Arbeitsaufwand verursacht, liegt ein Schwerpunkt der Aktivitäten in der kontinuierlichen Ausweitung der elektronischen Antragstellung. Wurden im Jahr 1994 etwa neun Prozent aller Anträge in elektronischer Form gestellt, so sind es derzeit rund 97,5 Prozent.
Die Tagesfertigung ist abhängig vom tatsächlichen Eingang der Mahnbescheidsanträge. Die Eingangszahlen variieren von einigen Hundert bis über 20.000 Anträgen pro Tag. Hinzu kommen über 3.000 Auslandsmahnverfahren (Verfahren bei denen der Antragsgegner seinen Wohnsitz im Ausland hat oder Angehöriger der NATO-Streitkräfte ist).