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13. Rundfunkänderungsstaats- vertrag tritt am 1. April in Kraft

Der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit den Regelungen zur Werbung bei Rundfunk und Telemedien wird wie vorgesehen zum 1. April 2010 in Kraft treten. Das teilte der Vorsitzende der Rundfunkkommission und Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz, Kurt Beck, mit.
TV-Nachrichten; Bild: dpa

Die letzte Ratifikationsurkunde sei bei der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz als Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz eingegangen, sagte Beck.

Der Ministerpräsident begrüßte das Inkrafttreten der neuen Regelungen:
"Der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag stellt die Regelungen zur Rundfunkwerbung auf eine neue Grundlage. Vor allem für die privaten Veranstalter werden die bestehenden europäischen Beschränkungen für die Werbung weitgehend gelockert. Damit schaffen wir optimale Wettbewerbsbedingungen und Rechtssicherheit für Sender und Dienste der Informationsgesellschaft. Die bisherigen Begrenzungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, also keine Werbung an Sonn- und Feiertagen und nach 20.00 Uhr, werden jedoch beibehalten.“

Zur ausführlichen Meldung.

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