Die letzte Ratifikationsurkunde sei bei der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz als Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz eingegangen, sagte Beck.
Der Ministerpräsident begrüßte das Inkrafttreten der neuen Regelungen:
"Der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag stellt die Regelungen zur Rundfunkwerbung auf eine neue Grundlage. Vor allem für die privaten Veranstalter werden die bestehenden europäischen Beschränkungen für die Werbung weitgehend gelockert. Damit schaffen wir optimale Wettbewerbsbedingungen und Rechtssicherheit für Sender und Dienste der Informationsgesellschaft. Die bisherigen Begrenzungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, also keine Werbung an Sonn- und Feiertagen und nach 20.00 Uhr, werden jedoch beibehalten.“