„Künftig gibt allein die entsorgte Abfallmenge den Ausschlag für die Höhe der Gebühren. Bislang erfolgte das über prozentuale Aufschläge auf die Entsorgungskosten, was sich für die betroffene Wirtschaft als zu aufwändig und nicht mehr zeitgemäß erwiesen hat“, so Wirtschaftsministerin Eveline Lemke.
Dass die angestrebte Neuregelung im Interesse aller Beteiligten aus der Abfallwirtschaft steht, zeigt sich auch daran, dass alle betroffenen Wirtschaftsverbände im Rahmen der Anhörung die Neuregelung grundsätzlich begrüßt und anerkannt haben.
Nach der heutigen Billigung durch das Kabinett wird der Gesetzentwurf dem Landtag zur Beratung zugeleitet.
Die SAM ist seit nahezu 20 Jahren für die Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle und für die Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Abfällen zuständig. Sie gehört dem Land Rheinland-Pfalz als Mehrheitsgesellschafter sowie zwei privaten Beteiligungsgesellschaften der Entsorgungswirtschaft. Als Public-Private-Partnership-Gesellschaft nimmt sie insoweit hoheitliche Aufgaben wahr.
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Entsorgung
Abfallmenge bestimmt Gebühr
Das Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium gebilligt, der die Erhebung der Gebühren durch die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz (SAM) vereinfacht.
