Die Arbeitsgruppen haben rechtzeitig vor der Ministerpräsidentenkonferenz in der kommenden Woche vielversprechende Vorschläge erarbeitet, unterstrich die Bevollmächtigte des Landes beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales, Staatssekretärin Heike Raab, anlässlich des diesjährigen Medienforums NRW in Köln.
Staatssekretärin Raab, Co-Vorsitzende der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz, wies in ihrem Impulsvortrag zum Thema „Digitale Medienordnung“ auf die im Hinblick der Konvergenz der Medien notwendig gewordene Anpassung des bestehenden Regulierungssystems hin. „Wenn wir über die Auswirkungen der Konvergenz und die damit verbundenen Regulierungsanforderungen sprechen, müssen wir uns vor Augen führen, dass sich die Konvergenz sehr vielschichtig darstellt und deshalb nicht schematisch als ein Argument für oder gegen eine staatliche Regulierung vorgebracht werden kann“, so die Staatssekretärin. Vielmehr geht es darum, die Auswirkungen der Konvergenz genau zu identifizieren und im Einzelfall adäquate Rechtsfolgen daran zu knüpfen, so die Staatssekretärin.
In diesem Zusammenhang wies Heike Raab auf den kürzlich vorgelegten Entwurf der novellierten AVMD-Richtlinie hin: „Mit unserem Positionspapier zur AVMD-Richtlinie der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz haben wir eine umfassende Reform der Richtlinie gefordert, um den rasanten technologischen Entwicklungen im Mediensektor gerecht zu werden. Einige unserer Wünsche werden von dem vorliegenden Vorschlag aufgegriffen. An einigen Stellen sehen wir jedoch erheblichen Anpassungsbedarf. So wird beispielsweise an der veralteten Differenzierung zwischen Linearität und Nicht-Linearität festgehalten. Daneben halten wir konkrete Vorgaben zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden für nicht erforderlich. Die Ausgestaltung muss dem jeweiligen nationalen Gesetzgeber obliegen.“
In der weiteren Diskussion erläuterte Staatssekretärin Heike Raab weitere Ergebnisse aus dem Bericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz, der am 16. Juni 2016 den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin vorgelegt wird.
Insbesondere im Bereich der Plattformregulierung sieht Heike Raab dringenden Anpassungsbedarf hinsichtlich des staatsvertraglichen Plattformbegriffs. „Der derzeitige Plattformbegriff, der beispielsweise nur infrastrukturgebundene Dienstetypen erfasst, trägt den technischen Gegebenheiten nicht mehr Rechnung. Deshalb soll der Begriff zukünftig weit und technologienneutral ausgestaltet und durch Regelbeispiele konkretisiert werden.“ Für Medienplattformen sollen die Grundsätze der Diskriminierungsfreiheit und Transparenz gelten, für Angebote/Anbieter mit Meinungsbildungsrelevanz daneben auch der Grundsatz der Chancengleichheit, so Heike Raab weiter.