Diesen Satz erstattet das Land den Kommunen bereits seit Jahresbeginn für die Dauer des gesamten Asylverfahrens. Auch für Menschen mit einer Duldung erhalten die Kommunen bis zu drei Jahre lang diesen Betrag.
„Das Land unterstützt die Kommunen nach besten Kräften. Wir brauchen jedoch dringend die wiederholt von uns geforderte Beteiligung des Bundes an der Übernahme der strukturellen Kosten, um die Länder und die Kommunen finanziell spürbar zu entlasten“, sagte Integrationsministerin Irene Alt nach der Kabinettsitzung.
In diesem Jahr hat das Land allein für die Erstattung an die Kommunen insgesamt 17,8 Mio. € veranschlagt. Hinzu kommen die Ausgaben für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, für die das Land im vergangenen Jahr rund 17 Mio. € ausgab. Aufgrund der gestiegenen Zugangszahlen rechnet das Land hier mit einem Anstieg der Ausgaben für die Aufnahme und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Die Landesregierung plant außerdem einen Nachtragshaushalt, der die steigenden Ausgaben im Flüchtlingsbereich berücksichtigt.