"Das Bundesverfassungsgericht hat im Herbst 2010 über einen Normenkontrollantrag des Landes Rheinland-Pfalz entschieden und festgestellt, dass die bestehenden Regelungen zur Haltung von Legehennen verfassungswidrig sind. Unser Vorstoß im Bundesrat hat das Ziel, dass endlich die Mindestanforderungen für die artgerechte Haltung von Legehennen wieder verbindlich sind, wie sie unter der rot-grünen Bundesregierung schon einmal Gesetz waren“, erklärte Ministerpräsident Beck.
Umweltministerin Conrad sagte, dass es sich bei der sogenannten "Kleingruppenhaltung“, wie sie die 2006 vom damaligen Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) in Kraft gesetzte Legehennenhaltungsverordnung vorsieht, faktisch um eine konventionelle Käfighaltung handele: "Auch in den Kleingruppenkäfigen haben die Tiere keine Möglichkeit, ihre angeborenen, arteigenen Verhaltensweisen zu leben. Die sogenannten 'ausgestalteten Käfige’ sind kaum größer als die früheren Kleinkäfige, wo die Tiere auf der Fläche eines DIN A4-Blattes eingesperrt sind.“
Beck und Conrad forderten die Bundesregierung auf, sich nicht erneut dem Druck der Geflügelwirtschaft zu beugen und einen Verordnungsentwurf vorzulegen, mit dem die nicht tierschutzgerechte Kleingruppenhaltung abgeschafft wird: "CDU und FDP im Bund sollen endlich die notwendigen Konsequenzen aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ziehen und zu dem bereits im Jahre 2002 beschlossenen Ausstieg aus der Käfighaltung von Legehennen zurückkehren.“
Die Landesregierung macht sich seit Jahren für ein Verbot der Käfighaltung stark und hat zuletzt das jetzt entschiedene Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht angestrengt.