"Das neue Angebot klärt über die negativen Auswirkungen von freiheitseinschränkenden Maßnahmen auf und zeigt alternative Wege zur Problemlösung für die betroffenen alten Menschen auf“, erläuterte Ministerin Malu Dreyer in Mainz. Maßstab für den Umgang mit Pflegebedürftigen sei das neue rheinland-pfälzische Landeswohnformen- und Teilhabegesetz.
Über 400 rheinland-pfälzische Pflegeeinrichtungen wurden im Dezember 2010 über das kostenlose Schulungsangebot informiert, das im März dieses Jahres startet. "Die Nachfrage ist außerordentlich groß. Insgesamt haben mehr als 200 Altenpflegeinrichtungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Schulung angemeldet“, stellte die Ministerin erfreut fest. Auch Altenpflegeschulen hätten bereits ihr Interesse an dem Schulungsangebot bekundet.
Studien zufolge werden in den stationären Altenpflegeeinrichtungen in Deutschland fünf bis zehn Prozent der Bewohner körpernah mit Gurten fixiert. Darüber hinaus werden 20 bis 30 Prozent aller Bewohner durch andere Maßnahmen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. "Vor allem auffällige Verhaltensweisen wie motorische Unruhe, Weglaufgefährdung oder Selbst- und Sturzgefährdungen werden als Argumente für freiheitsentziehende Maßnahmen angeführt“, so Dreyer. Die negativen Auswirkungen der Fixierung würden dabei oftmals unterschätzt. Inzwischen aber gebe es für einen großen Teil der freiheitseinschränkenden Maßnahmen gute und praxistaugliche Alternativen.
Die Familienministerin hob hervor, dass die Entscheidung für oder wider freiheitsentziehende Maßnahmen eine moralisch schwierige, rechtlich sehr differenzierte und fachliche hoch professionelle Angelegenheit sei. Die Träger dabei zu unterstützen sei ihr wichtig. "Mit geeigneten Konzepten kann es gelingen, die Zahl freiheitseinschränkender Maßnahmen deutlich zu reduzieren und trotzdem den Schutz der betroffenen Menschen zu gewährleisten“, unterstrich Malu Dreyer. Das komme nicht nur den Pflegebedürftigen, sondern auch den Pflegekräften zugute, deren Arbeitszufriedenheit dadurch nachweislich steige.