| Beamtenrecht

Anhebung des Pensionsalters

Der Ministerrat hat die Anhebung der Pensionsgrenze für die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter in Rheinland-Pfalz grundsätzlich gebilligt. Das Kabinett beschloss, einen entsprechenden Gesetzentwurf in das vorgeschrieben Anhörungsverfahren zu geben.
Beamter am Schreibtisch; Foto: dpa

Nachdem das Ruhestandsalter für die Tarifbeschäftigten im Landesdienst bereits 2012 angehoben wurde, soll nun auch für die Beamten- und die Richterschaft im Land das Pensionsalter auf 67 Jahre heraufgesetzt werden. Innenminister Roger Lewentz erläuterte dazu: „Die Altersgrenze steigt ab dem Jahr 2016 stufenweise an, und zwar in Schritten von einem Monat pro Jahrgang für die zwischen 1951 und 1954 geborenen Beamtinnen und Beamten. Ab dem Geburtsjahrgang 1955 sind es zwei Monate pro Jahrgang. Und für alle nach 1963 Geborenen gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.“

Lewentz sagte weiter, dass es Ausnahmen für Lehrerinnen und Lehrer, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizvollzugsdienstes sowie die Polizei und die Feuerwehr geben werde: „Bei Polizei und Feuerwehr ändert sich nichts“, so der Minister, „die Lehrkräfte sollen künftig ein Jahr länger arbeiten und mit dem Ende des Schuljahres in Ruhestand treten, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden. Im Justizvollzugsdienst soll die Altersgrenze bei 62 statt wie bisher bei 60 Jahren liegen, wobei wechselnde Dienstschichten diese Grenze wieder senken können - im günstigsten Fall auf 60 Jahre.“

Darüber hinaus soll ein Arbeitszeitmodell zur Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand eingeführt werden. Familienbedingte Ausfallzeiten können dabei weitgehend ausgeglichen werden.

Innenminister Lewentz sagte, dass sich Rheinland-Pfalz bei der Neuregelung am Bundesbeamtengesetz und am Dienstrecht der meisten Bundesländer orientiere, die entsprechende Regelungen bereits enthielten. „Mit Blick darauf, dass der demografische Wandel zu weniger Nachwuchskräften führt, müssen wir den Sachverstand und das Fachwissen unserer heute aktiven, sehr gut qualifizierten Beamtinnen und Beamten länger nutzen. Außerdem ist es eine Frage der Gerechtigkeit, für Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte dieselben Altersgrenzen anzuwenden. Ich hoffe, dass die Beamtenschaft hierfür Verständnis zeigt.“

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