| Medienpolitik

Anhörung zum Entwurf des KEF-Berichts

Die Rundfunkkommission der Länder hat sich heute mit der KEF zum Entwurf des 24. Berichts ausgetauscht. Hierbei geht es für ARD, ZDF und Deutschlandradio um die Beitragsperiode ab 2025.
Staatssekretärin Heike Raab

„Diese Anhörung ist ein Element in dem Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags. Die Kommission besteht aus 16 Expertinnen und Experten, die die Bedarfe der Anstalten nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermitteln. Im Februar 2024 nach Auswertung der Anhörung wird die KEF die Beitragsempfehlung abgeben. Der Beitragsvorschlag der KEF ist Grundlage für eine Entscheidung der Landesregierungen und der Landesparlamente“, erläuterten für die Rundfunkkommission Medienstaatssekretärin Heike Raab und Staatsminister Oliver Schenk. 

„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht vor großen Herausforderungen. Dabei geht es nicht nur um die Beitragshöhe, sondern auch darum, einen Grundstein für digitalen Wandel zu legen. Aktuell laufen mehrere parallele Prozesse: Die Rundfunkkommission arbeitet an konkreten Reformvorschlägen. Weiterhin haben die Anstalten mehr Zusammenarbeit vereinbart. Im Januar erwarten die Ländern die Überlegungen des Zukunftsrats. Ende Januar 2024 wird die Rundfunkkommission zu einer Klausurtagung zusammenkommen, um diese verschiedenen Prozesse zusammenzuführen. Zur Bewertung der finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Reformüberlegungen werden wir die KEF um ein entsprechendes Sondergutachten bitten“, erläuterten Staatssekretärin Heike Raab und Staatsminister Oliver Schenk die weiter vereinbarten Schritte.

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