| Medienpolitik

Anhörungen zum Fünften und Sechsten Medienänderungsstaatsvertag gestartet

Die Rundfunkkommission der Länder hat die Entwürfe des Fünften und des Sechsten Medienänderungsstaatsvertrages zur öffentlichen Anhörung freigegeben. Die Entwürfe der beiden Medienänderungsstaatsverträge stehen ab sofort auf der Seite der Rundfunkkommission zum Abruf bereit. Dort können Anmerkungen und Anregungen zu den Entwürfen abgegeben werden.
Staatssekretärin Heike Raab
Medienstaatssekretärin Heike Raab hat sich zum Gesetzesentwurf geäußert.

„Mit dem Entwurf des Fünften Medienänderungsstaatsvertrages tragen wir dazu bei, dass die nationalen Regelungen den Anforderungen des Digital Services Acts entsprechen und gleichzeitig die Besonderheiten der deutschen Medienregulierung berücksichtigt werden“, erläuterte Staatssekretärin Heike Raab den Gesetzesentwurf. „Zudem treffen wir mit der Neuregelung der Regionalfenster in den reichweitenstärksten privaten Fernsehprogrammen eine wichtige Entscheidung zur Sicherung der Medienvielfalt“, so die Staatssekretärin.

Der Sechste Medienänderungsstaatsvertag novelliert den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere den technischen Jugendmedienschutz. „Der im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vorgesehene Ansatz baut auf bereits bestehenden Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auf, verknüpft sie und macht sie leichter nutzbar“, erläuterte Staatssekretärin Heike Raab den Entwurf.

„Das Internet und die digitalen Medienangebote sind mittlerweile ein fester Bestandteil der Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen. Es ist eine gemeinsame Aufgabe von Eltern, Unternehmen, Medienaufsicht und Gesetzgebern, diese Lebenswirklichkeit so zu gestalten, dass sie in altersgerechter Weise genutzt werden kann“, so die Staatssekretärin. „Zudem wollen wir mit Regelungen zu so genannten ‚Mirror Domains‘ und dem ‚Follow the Money‘-Ansatz die Rechtsdurchsetzung auch gegen solche Anbieter stärken, die ihren Sitz im Ausland haben.“

Die Anhörungsfrist zum Entwurf des Fünften Medienänderungsstaatsvertrages endet am 24. November 2023. Änderungen am Entwurf des Sechsten Medienänderungsstaatsvertrages können bis zum 7. Dezember 2023 auf der Website der Rundfunkkommission (www.rundfunkkommission.rlp.de) eingebracht werden.

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