| Mindestlohn

Anregungen aufgenommen

Ministerpräsidentin Malu Dreyer äußerte sich erfreut zu den von Bundesministerin Andrea Nahles angekündigten Änderungen in der Verordnung zum Mindestlohngesetz.
Die Änderungen im Mindestlohngesetz kommen der Landwirtschaft zugute
Die Änderungen im Mindestlohngesetz kommen der Landwirtschaft zugute

„Der Mindestlohn wirkt; er kommt bei den Betroffenen an und ist in der Praxis unkompliziert umsetzbar. Gleichwohl können nach den bisherigen Erfahrungen bei der Kontrolle auch kleinere Änderungen vorgenommen werden. Ich freue mich, dass die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, meiner Anregung gefolgt ist und künftig auf die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten von engen Familienangehörigen verzichten will,“ sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Die Ministerpräsidentin hatte vor wenigen Wochen in einem Schreiben an die Bundesarbeitsministerin darauf hingewiesen, dass gerade von Winzern und Landwirten die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für mithelfende Familienangehörige als problematisch kritisiert würden. „In einem Land wie Rheinland-Pfalz, in dem beispielsweise der Weinbau eine wichtige Rolle für die Wirtschaft spielt, ist eine einfachere Regelung für die mithelfenden Familienangehörigen von Vorteil. Das sieht die Bundesarbeitsministerin genauso. Deshalb kommen die Änderungen in der Verordnung zum Mindestlohngesetz vor allem unseren Landwirten und Winzern entgegen“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Insgesamt hat sich die Einführung des Mindestlohns als sinnvolles Instrument der Arbeitsmarktpolitik bewährt. Etwa 3,7 Millionen Menschen in Deutschland bekommen jetzt mehr Geld. Befürchtungen über Einbrüche im Arbeitsmarkt sind nicht eingetreten. Im Gegenteil: Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten steigt weiter. Damit haben wir wichtige Ziele für den Arbeitsmarkt erreicht: mehr Lohn, mehr Beschäftigte und mehr Gerechtigkeit“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

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