| Fluglärm

Anspruch auf Lärmschutz

Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßt jede Maßnahme der hessischen Landesregierung, die den Fluglärm in der unmittelbaren Umgebung und im weiteren Umfeld des Frankfurter Flughafens reduziert.
Flugzeug über Hausdach

„Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass alles getan wird, um die belastenden Auswirkungen des Frankfurter Flughafens auf das geringstmögliche Maß zu begrenzen und damit den Menschen zu helfen. Das Ziel der hessischen Landesregierung ist ein erster Schritt zur Begrenzung von Lärmzuwächsen. Wir werden das Konzept nun analysieren und genau prüfen. Rheinland-Pfalz fordert schon seit längerem mit einer bundesgesetzlichen Regelung die Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm und damit die Stärkung des aktiven Lärmschutzes. Eine Lärmbelastung, wie sie für den Ausbaufall mit 701.000 Flugbewegungen prognostiziert wurde, ist für die Anwohnerinnen und Anwohner in Mainz und Rheinhessen nicht akzeptabel. Die Landesregierung steht an der Seite der betroffenen Bevölkerung und unterstützt finanziell die Klage des Landkreises Mainz-Bingen gegen die sogenannte Südumfliegung des Flughafens Frankfurt.“

Ministerpräsidentin Malu Dreyer ist der Auffassung, dass die wirksamste Möglichkeit für eine nachhaltige Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in einer Änderung der bundesrechtlichen Grundlagen besteht: „Wir halten eine bundesgesetzliche Regelung für erforderlich, die insbesondere Lärmobergrenzen einführt, die gesetzliche Nachtruhe festschreibt, Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisation zu einer Aufwertung des Schutzes vor Fluglärm insbesondere bei der Festlegung und wesentlichen Änderung von Flugrouten verpflichtet sowie eine Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Neufestlegung und wesentlichen Änderung von Flugrouten festlegt. Wie der Bundesrat auf Initiative von Rheinland-Pfalz festgestellt hat, besteht mit Blick auf den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm weiterer Reformbedarf bei den Rechtsgrundlagen zum Luftverkehr.“

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