Die Zahl der arbeitslosen Menschen in Rheinland-Pfalz ist im Februar leicht zurück gegangen. Insgesamt waren in diesem Monat 125.751 Menschen im Land ohne Arbeit. Das sind rund 2.500 weniger als noch im Vormonat. Die Arbeitslosenquote beträgt derzeit 6,0 Prozent und ging im Vergleich zum Vormonat um 0,1 Prozentpunkte zurück. Im Februar des vergangenen Jahres waren noch 134.633 Menschen arbeitslos gemeldet.
Beck und Dreyer begrüßten, dass es durch die Einigung über die Reform der Hartz-IV-Gesetzgebung im Vermittlungsausschuss gelungen ist, gegen den Widerstand der schwarz-gelben Koalition Mindestlöhne für drei weitere Branchen durchzusetzen. Danach werden Mindestlöhne für das Wach- und Sicherheitsgewerbe und die Weiter- und Ausbildungsbranche nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz auf den Weg gebracht. Der Mindestlohn für die Zeit- und Leiharbeit wird im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt, wobei der jeweilige tarifliche Mindestlohn von derzeit 7,60 Euro als absolute Lohnuntergrenze sowohl für die Einsatzzeit als auch für die verleihfreie Zeit festgesetzt wird. Diese Regelungen sollen bis zum 1. Mai 2011 in Kraft treten.
Von den neuen Mindestlöhnen profitierten etwa 30.000 Menschen in Rheinland-Pfalz, betonten Beck und Dreyer. "Für diese Menschen haben wir letztlich ein gutes Ergebnis erzielt, obwohl die Bundesregierung die Verhandlungen lange blockiert hat“, so die beiden Politiker weiter. Es sei wichtig, den Zusammenhang zwischen Mindestlöhnen und Regelsätzen im Blick zu behalten, denn die vielerorts gezahlten Niedriglöhne führten dazu, dass in Deutschland jährlich etwa 10 Milliarden Euro Steuergelder für Arbeitnehmer ausgegeben werden müssen, die von ihrer Arbeit nicht leben können und als Aufstocker zusätzliche Hartz-IV-Leistungen beziehen. Diese Mittel könnten für andere wichtige staatliche Aufgaben genutzt werden, wenn die Menschen Lohn für ihre Arbeit einen auskömmlichen Lohn erhielten, sagten Beck und Dreyer.