| Ministerrat/ Öffentliches Dienstrecht

Attraktivität des öffentlichen Dienstes steigern

Der Ministerrat hat heute Eckpunkte einer grundlegenden Dienstrechtsreform in Rheinland-Pfalz beschlossen. „Die Dienstrechtsreform, mit der sich die Landesregierung zum Berufsbeamtentum bekennt, trägt dem Leistungsgedanken in besonderer Form Rechnung", sagte dazu Ministerpräsident Kurt Beck.

"Sie erhöht die Attraktivität des öffentlichen Dienstes, schafft moderne Rahmenbedingungen und bietet neue Chancen für das berufliche Fortkommen. Qualifizierte und motivierte Beamtinnen und Beamte machen den öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz noch leistungsfähiger. Dies liegt ganz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes“, so Beck weiter.

„Wir nutzen damit den Gestaltungsspielraum, den wir durch den ersten Teil der Föderalismusreform erhalten haben. Im Zuge dieser Reform war die Gesetzgebungskompetenz für das Laufbahnrecht sowie das Besoldungs- und Versorgungsrecht der Beamtinnen und Beamten vom Bund auf die Länder übergegangen. Der Beamtenberuf wird im Land auf eine neue, den Herausforderungen der Zukunft gerecht werdende Grundlage gestellt. Mit Blick auf den demografischen Wandel müssen wir den öffentlichen Dienst für qualifizierte junge Leute und für bereits in anderen Berufsfeldern erfahrene Spezialisten attraktiv machen“, sagte Innenminister Karl Peter Bruch.

Mit dieser Dienstrechtsreform, die alle Beamtinnen und Beamte des Landes betreffe, gehe Rheinland-Pfalz einen ganz neuen Weg, betonte der Ministerpräsident. Zentraler Bestandteil der Reform sei die Neuordnung des Laufbahnrechts. Statt der bisherigen vier Laufbahngruppen werde es künftig nur noch eine einheitliche Laufbahn geben, die mehr Flexibilität und bessere Durchlässigkeit gewährleiste. Jeder einzelnen Beamtin und jedem einzelnen Beamten werde - ausgehend von dem Grundsatz des lebenslangen Lernens - die Möglichkeit eröffnet, sich durch eine fortschreitende Qualifizierung neue berufliche Perspektiven zu erschließen. „Damit erhält jede und jeder die Chance, vom niedrigsten bis zum höchsten Amt aufzusteigen. Besondere laufbahnrechtliche Regelungen im Polizeibereich bleiben unverändert“, ergänzte der Innenminister. Der Landespersonalausschuss erhalte als unabhängiges Gremium das weitere Aufgabenfeld eines übergreifenden Kompetenzzentrums für Personalentwicklung. Er wirke künftig an den Qualifizierungskonzepten der Behörden beratend mit und zertifiziere diese. „Damit gewährleistet er eine Qualifizierung auf gleichbleibend hohem Niveau“, so Bruch weiter.

Die Dienstrechtsreform berücksichtige darüber hinaus die gestiegenen Anforderungen auch im Bereich der unteren Besoldungsgruppen. Sie würden wesentlich aufgewertet, indem die Beamtinnen und Beamten der bisherigen Besoldungsgruppe A 2 nach Besoldungsgruppe A 3 überführt werden. Das Grundgehalt der Besoldungsgruppen A 3 bis A 6 werde in den Endstufen um bis zu 150 Euro monatlich erhöht.

„Nicht zuletzt wird die Attraktivität des Lehrerberufs durch die Schaffung neuer Beförderungsmöglichkeiten gesteigert“, betonte der Ministerpräsident. In diesem Zusammenhang werde auch die Verbeamtungsaltersgrenze grundsätzlich auf das 45. Lebensjahr angehoben.

Teilen

Zurück