Grundsätzlich begrüßten die Beteiligten demnach den Gesetzentwurf der Bundesregierung, wonach die Betroffenen binnen drei Monaten Klarheit haben sollten, welche Qualifikationen und Berufserfahrungen anerkannt werden. "Allerdings gibt es noch einige offene Fragen", sagte Dreyer.
So sei neben der Finanzierungsfrage noch unklar, wo die Zuwanderer sich beraten und wo sie sich nachqualifizieren können. Auch sei noch ungewiss, welche Stelle die Abschlüsse anerkennt. "Wir halten die Bundesagentur für Arbeit zunächst für sinnvoll, aber eine abschließende Meinung dazu gibt es noch nicht", sagte Dreyer. Bei der Finanzierungsfrage seien Bund und Länder gefragt.
"Der Gesetzentwurf ist ein erster wichtiger und erfreulicher Schritt. Jetzt sind wir gefordert, die offenen Fragen in Gang zu bringen", erklärte Dreyer. Sie betonte auch, dass die Umsetzung kompliziert sei. Der Gesetzentwurf bezieht nach Angaben Dreyers ausdrücklich Menschen aus Nicht-EU-Staaten ein - "also beispielsweise den iranischen Arzt". Der Entwurf befinde sich in der Ressortabstimmung.