| Bundesrat/Gesundheitspolitik

Ausstieg nicht hinzunehmen

Rheinland-Pfalz lehnt den Gesetzentwurf zur zukünftigen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab. "Der vorliegende Gesetzentwurf zur 'nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung’, wie er sich nennt, verdient nicht seinen Namen, sondern kennzeichnet den Einstieg in den Ausstieg aus dem Solidarsystem“, sagten Ministerpräsident Kurt Beck und Gesundheitsministerin Malu Dreyer heute anlässlich der Bundesratssitzung in Berlin.
Hausarztpraxis; Bild: dpa
Hausarztpraxis

Es sei nicht hinzunehmen, dass die Regierungskoalition mit dem GKV-Finanzierungsgesetz vorrangig Klientelinteressen bediene und die Patienten abkassiere.

"Der Deutsche Bundestag hat mit schwarz-gelber Mehrheit gegen jegliche Vernunft  eine Gesundheitsreform beschlossen, deren fatale Folgen vielen Bürgerinnen und Bürgern noch gar nicht bewusst sind“, so der Ministerpräsident und die Ministerin. Das GKV-Finanzierungsgesetz untergrabe die Solidarität in der Gesetzlichen Krankenversicherung und führe zu massiven finanziellen Belastungen bei Arbeitnehmern und Rentnern. Die Last steigender Gesundheitskosten müssten in Zukunft allein die Versicherten tragen. Die dafür vorgesehene Kopfpauschale solle die bisherige solidarische Finanzierung schrittweise ersetzen. "Das ist ein Systemwechsel, der sich gegen die Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung richtet und dessen Folgen für die gesellschaftliche Stabilität noch gar nicht absehbar sind“, sagten Beck und Dreyer. Es sei nicht hinnehmbar, "dass hier unser solidarisches Krankenversicherungssystem, um das uns viele Länder beneiden, ohne Not demontiert wird. Das ist ein schwarzer Tag für das deutsche Gesundheitswesen“.

Auch der sogenannte "Sozialausgleich“ sei eine Mogelpackung, die einen hohen bürokratischen Aufwand verursache. Vor allem Menschen mit geringeren und mittleren Einkommen würden in den kommenden Jahren massiv belastet, wenn sie zunächst bis zu zwei Prozent ihres Einkommens für die Zusatzbeiträge aufbringen müssten. Die langfristige Finanzierung des Ausgleichs sei noch offen.

Von den Regelungen zur Kostenerstattung, die noch nachträglich in den Gesetzentwurf aufgenommen worden seien, gingen für die Versicherten ebenfalls große Risiken aus. Obwohl sich das Sachleistungsprinzip als Schutz der Versicherten vor finanzieller Überforderung bewährt habe, solle hier unter dem Deckmantel von größeren Wahlfreiheiten ein schleichender Systemwechsel zum Nachteil der Versicherten eingeleitet werden. "Die Versicherten müssten damit rechnen, auf einem großen Teil der Behandlungskosten sitzen zu bleiben“, so der Ministerpräsident und die Ministerin.

Ein kleiner Lichtblick sei allenfalls, dass die Bundesregierung beim GKV-Finanzierungsgesetz Forderungen des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren entgegengekommen sei und die Ausgabenbegrenzungen für die Krankenhäuser etwas gelockert habe, wenn auch nicht im erforderlichen Umfang. "Die vorgenommenen Verbesserungen reichen angesichts der zu erwartenden Tarifsteigerungen im Personalbereich nicht aus, die finanzielle Stabilität der Krankenhäuser in den nächsten Jahren ohne Einbußen bei Personal und Qualität zu gewährleisten“, so Beck und Dreyer. 

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