Bamberger: Volksverhetzungsparagraf ist verfassungsgemäß

Justizminister Heinz Georg Bamberger begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass der sogenannte Volksverhetzungsparagraf (§ 130 StGB), der die Verherrlichung des NS-Regimes unter Strafe stellt, mit der grundrechtlich garantierten Meinungsfreiheit vereinbar ist.
Justizminister Heinz Georg Bamberger

"Wir leben heute in einem freien und friedlichen Land. Die innere systemische Logik der NS-Ideologie besteht in Menschenverachtung und Massenmord. Wir leben seit 60 Jahren in einem Würde und Freiheit schützenden demokratischen Verfassungsstaat. Aber Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit sind auch in Deutschland - und auch in Europa - immer noch alltäglich. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist gut für unsere Demokratie", so Bamberger.

Mit seiner Verfassungsbeschwerde wandte sich ein Anwalt gegen ein Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts, das das versammlungsrechtliche Verbot einer für den 20. August 2005 angemeldeten Rudolf Heß-Gedenkkundgebung in Wunsiedel zum Gegenstand hatte.

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