Bamberger erläuterte, dass die Staatsanwaltschaften ermächtigt und angewiesen würden, diejenigen Strafgefangenen aus der Haft zu entlassen, die eine von einem Gericht des Landes Rheinland-Pfalz verhängte Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Ersatzfreiheitsstrafe oder einen Strafarrest in einer Justizvollzugsanstalt des Landes Rheinland-Pfalz oder in einer Vollzugseinrichtung der Bundeswehr im Lande Rheinland-Pfalz verbüßen und deren Strafende in die Zeit vom 20. November 2009 bis zum 06. Januar 2010 fällt, sofern sie sich mindestens seit dem 20. September 2009 ununterbrochen in Haft befunden haben.
„Von diesen Regelungen gibt es jedoch wichtige Ausnahmen. Personen, die strafrechtlich verfolgt werden, weil sie während des Vollzugs oder bei etwaigen Vollzugslockerungen wie Ausgang, Urlaub, Freigang oder während einer Strafunterbrechung Straftaten begangen haben, erhalten keinen Gnadenerweis. Dies gilt insbesondere auch für Straftäter, die wegen einer Sexualstraftat inhaftiert sind“, betonte der Minister.
Aus Anlass des Weihnachtsfestes 2008 konnten 139 Gnadenerweise erteilt werden, was in etwa den Vorjahren (2007: 187; 2006: 194; 2005: 213; 2004: 191; 2003: 189) entsprach. Für 2009 werden die kompletten Zahlen voraussichtlich im April 2010 feststehen.
Bamberger: "Weihnachtsamnestie" - bewährte Tradition wird auch in diesem Jahr fortgesetzt
„Auch in diesem Jahr werden wir die bewährte Tradition der bisherigen Gnadenregelungen aus Anlass des Weihnachtsfestes fortsetzen“, betonte Justizminister Heinz Georg Bamberger. Durch die „Weihnachtsamnestie“ soll den Gefangenen, die an und für sich kurz vor oder an Weihnachten entlassen werden müssten, eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft erleichtert werden, da erfahrungsgemäß eine Wohnungs- und Arbeitssuche in der Weihnachtszeit schwierig ist und auch Beratungsstellen zu dieser Jahreszeit überwiegend geschlossen sind.
