| Bauen

Barrierefreiheit fördern

Heute hat der Ministerrat einen Gesetzentwurf für eine neue Landesbauordnung beschlossen. Ein wichtiger Schwerpunkt der Gesetzesnovelle sind die Bestimmungen über die Barrierefreiheit.
Alte Frau auf barrierefreiem Hausausgang; Bild: KfW-Bildarchiv

„Neue gesellschaftliche Entwicklungen, Erfahrungen im bauaufsichtlichen Vollzug und europäische Vorgaben haben die Änderung nötig und möglich gemacht. Damit sind wir mit unserem Baurecht in Rheinland-Pfalz auf der Höhe der Zeit und auch zukunftsfest“, sagte die zuständige Finanzministerin Doris Ahnen. „Es gilt der Grundsatz, das Bauen so weit wie möglich zu erleichtern. Die Eigenverantwortung der Beteiligten wollen wir stärken und die Bauaufsichtsbehörden entlasten“, sagte die Ministerin nach der Kabinettssitzung.

Bestimmungen über die Barrierefreiheit sind ein Schwerpunkt des Gesetzesentwurfs „Die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen ist durch die gebaute Umwelt zu verbessern. Mit den inhaltlichen Erweiterungen wird der demografischen Entwicklung Rechnung getragen. Wir nehmen den Auftrag Ernst, Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligung zu schützen und auf ihre Integration und die Gleichwertigkeit ihrer Lebensbedingungen hinzuwirken“, sagte Ahnen.

„Wir setzen darauf, dass mehr barrierefreie Wohnungen entstehen. Die Neuregelungen werden in technischer Hinsicht durch eine neue DIN-Norm ‚Barriere-freies Bauen‘ ergänzt, die durch Verwaltungsvorschrift als technische Baubestimmung eingeführt werden wird“, so Ministerin Ahnen.

Um die Nutzung erneuerbarer Energien und sonstige Vorgaben zur Energieeinsparung nach Bundesrecht baulich einfacher umsetzen zu können und gleichzeitig die Bauaufsichtsbehörden zu entlasten, sollen Verfahren vereinfacht und Anforderungen reduziert werden. Nachträgliche Dämmmaßnahmen, kleinere Windenergieanlagen und Sonnenenergie sind von diesen Erleichterungen betroffen, ebenso wird die Holzbauweise als Thema eingeführt. Die Verwendung der sogenannten Stellplatzablösebeträge wird für Maßnahmen des Fahrrad¬verkehrs und des ÖPNV ermöglicht. Kommunen können künftig Satzungen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebestand erarbeiten.

Wichtige Änderungen gibt es in der Frage der Bauaufsicht. Die bauaufsichtlichen Zuständigkeiten sollen auf der unteren Verwaltungsebene neu geordnet werden. „Ein einheitlicher und wirtschaftlicher Verwaltungsvollzug wird befördert, es gelten Übergangsfristen bis 2018“, so Ahnen weiter.

Der Katalog der genehmigungsfreien Vorhaben wird erweitert. Erklärungen der Verantwortlichen, die später auch eine der Statik entsprechende Bauausführung bescheinigen müssen, können ausreichen. Zudem wird, wie in anderen Ländern auch, die Pflicht wieder eingeführt, für das Bauvorhaben eine Bauleiterin oder einen Bauleiter zu beauftragen, die oder der während der Bauausführung die Einhaltung des öffentlichen Baurechts überwacht.

„Eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei großen Bauvorhaben wird im Baugenehmigungsverfahren durch die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung des Verwaltungsverfahrensrechts ermöglicht. All das macht die neue Landesbauordnung zu einem wichtigen, zukunftsweisenden Gesetz“, sagte Doris Ahnen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde dem Landtag zugeleitet und wird voraussichtlich in der nächsten Woche im Landtag beraten.

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