| Versorgungsbericht

Beamtinnen und Beamte gehen später in den Ruhestand

Rheinland-pfälzische Beamtinnen und Beamte arbeiten immer länger und gehen immer seltener wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand. Der Anteil dieser Beamtinnen und Beamten an der Gesamtzahl der Ruhestandsversetzungen ist weiter gesunken und lag im Jahr 2009 nur noch bei 11,5 Prozent. "Im Jahr 2009 gingen die Beamtinnen und Beamten durchschnittlich mit einem Alter von 62 Jahren und acht Monaten in den Ruhestand. Das ist ein Rekordwert und eine sehr erfreuliche Entwicklung", sagte Finanzminister Carsten Kühl in Mainz. Er hatte im rheinland-pfälzischen Ministerrat den Versorgungsbericht des Jahres 2009 vorgestellt.

Im Jahr 2009 waren bei 1.680 Ruhestandsversetzungen nur noch 194 Beamtinnen und Beamten vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit Ruhestand gegangen. Ende der neunziger Jahre lag das Durchschnittsalter bei Eintritt in den Ruhestand noch bei 59 Jahren.
Für die positive Entwicklung gebe es eine ganze Reihe von Gründen, sagte Kühl. So hätten sich im abgelaufenen Jahrzehnt viele Beamtinnen und Beamten bewusst für eine Altersteilzeitregelung entschieden. „Das Land hat sich hier sehr flexibel und innovativ gezeigt und war damit bundesweit in Teilen Vorreiter“, sagte der Minister. Eine Rolle spiele aber wohl auch, dass nun diejenigen finanzielle Einbußen einkalkulieren müssen, die nicht bis zur Altersgrenze arbeiten.

Mit Stand 31. Dezember 2009 hatte das Land Rheinland-Pfalz 62.649 aktive Beamtinnen und Beamte und 25.900 Ruhestandsbeamtinnen und -beamte. Versorgen muss das Land auch 9.306 Hinterbliebene. Vor allem wegen der starken Einstellungen von Lehrerinnen und Lehrern in den siebziger Jahren wird die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in den kommenden Jahren weiter ansteigen und die Haushalte stark belasten.

Rheinland-Pfalz hat deshalb bereits im Jahr 1996 als erstes Bundesland dauerhaft einen Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung eingerichtet. Zweck des Finanzierungsfonds ist es, eine Rücklage für die vollständige Finanzierung der Beamtenversorgung zu bilden, soweit das Beamtenverhältnis ab 1996 erstmalig begründet worden ist. Darin enthalten ist auch die Finanzierung der Beihilfen und der Versorgung der Hinterbliebenen.

Der Finanzierungsfonds verfügte Ende 2009 über ein Vermögen von 1,9 Milliarden Euro. Damit wird für die rund 24.400 seit 1996 eingestellten Beamtinnen und Beamte Vorsorge für künftige Versorgungsleistungen getroffen.

Daneben bildet das Land die seit 1999 für Bund, Länder und Kommunen eingeführte Versorgungsrücklage, deren Zweck die Bildung einer Rücklage zur Untertunnelung der vom Jahr 2018 an erwarteten stark ansteigenden Versorgungsausgaben ist.

Die Versorgungsrücklage des Landes Rheinland-Pfalz verfügte Ende 2009 über ein Vermögen in Höhe von 228 Millionen Euro.

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