Beck, Conrad und Hering: „Bessere Bedingungen für Tiertransporte für die EU konkret machen“ - Antrag im Bundesrat

Millionen von Tieren werden jedes Jahr innerhalb der Europäischen Union und auch in Drittländer transportiert - häufig unter Bedingungen, die dem Tierschutz zuwider laufen. Die rheinland-pfälzische Landesregierung greift dieses Problem auf und hat beim Bundesrat einen Entschließungsantrag eingebracht.
Kontrolle eines Tiertransporters

Darin fordert sie die Bundesregierung auf, sich in den Verhandlungen auf EU-Ebene für weitere Verbesserungen der EU-Transportverordnung einzusetzen. Der Tierschutz wurde als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen - auf Initiative von Rheinland-Pfalz. Die Landesregierung mache sich dieses Ziel mit konkreten Verbesserungen beim Tierschutz immer wieder zur Aufgabe, betonte Ministerpräsident Kurt Beck.
„Wir wollen jetzt erreichen, dass lebende Schlachttiere nur noch innerhalb der Europäischen Union transportiert werden und zwar unter Voraussetzungen, die unserer Verantwortung für den Schutz dieser Tiere entsprechen und die auch kontrollierbar sind. Um die Bedingungen zu verbessern, sollen zum Beispiel Anforderungen an den Tiertransport detaillierter beschrieben und verbindlich gemacht werden. Hauptziel ist die Begrenzung der Transporte auf eine Höchstdauer von acht Stunden“, stellen Ministerpräsident Beck, Umweltministerin Margit Conrad sowie Wirtschaftsminister Hendrik Hering, der im Bundesrat den Antrag vorstellte, fest. In der EU-Transportverordnung, die derzeit in Brüssel beraten werde, seien darüber hinaus weitere Konkretisierungen dringend notwendig.
Jeder Transport stelle für Tiere großen Stress dar. Viel besser sei es, statt lebender Tiere das Schlachtfleisch zu transportieren. Lebende Schlachttiere sollen nicht länger als acht Stunden, mit ausreichend Platz, gut versorgt mit Futter und Wasser und in durchgängig richtig temperierten und belüfteten Fahrzeugen unterwegs sein. „Jeder Transportunternehmer soll EU-weit einheitlich und leicht nachvollziehbar dokumentieren, dass er diese Bedingungen erfüllt“, so Beck und die Minister.
In dem Antrag, den Rheinland-Pfalz gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern stellt, wird die Bundesregierung aufgefordert, sich bei den anstehenden Beratungen auf EU - Ebene und im Rahmen von Verhandlungen für folgende Forderungen einzusetzen:

1. die Höchstdauer von Schlachttiertransporten auf acht Stunden zu begrenzen,
2. die Anforderungen an die Ladedichten für Tiere im Sinne eines verbesserten Tierschutzes auszugestalten,
3. die Anforderungen an die Ausstattung von Transportmitteln und an die Temperatur- und Klimabedingungen in den Transportbehältnissen zu konkretisieren, um den Wirtschaftsbeteiligten die Erfüllung der Anforderungen zu erleichtern,
4. dass angepasste Bestimmungen für den Transport von Zirkustieren aufgenommen werden,
5. die Pflichten des Transportunternehmers hinsichtlich der Übermittlung bzw. Zurverfügungstellung von Daten zu Langzeittransporten so zu konkretisieren, dass die Überwachungsbehörden wirksame Kontrollen vornehmen können,
6. Anforderungen so zu gestalten, dass Verstöße hinreichend bestimmt als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.

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