Sie werden für die wirtschaftliche Funktionsfähigkeit der ländlichen Region dringend benötigt“, so der Ministerpräsident in gleichlautenden Briefen an Bundeskanzlerin Angela Merkel, an Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier, Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner.
Am 31.Dezember 2010 endet zunächst die Deutschland zugestandene befristete Ausnahmeregelung, im Rahmen des Branntweinmonopols Rohalkohol aus Kartoffeln, Getreide, Obst und anderen Rohstoffen herzustellen und nach weiterer Verarbeitung als Agraralkohol zu vermarkten.
„Eine mögliche Verlängerung dieser beihilferechtlichen Ausnahmeregelung dürfte ganz entscheidend von dem Abschlussbericht abhängen, den die EU-Kommission dem EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament mit einer Bewertung der Bestimmungen dieses nationalen Marktordnungsinstruments zusammen mit Vorschlägen über die zukünftige Handhabung des Branntweinmonopols bis zum 31.12.2009 vorzulegen hat“, erläuterte der Ministerpräsident.
In Rheinland-Pfalz seien die rund 1.600 Abfindungs- und etwa 140 Verschlussbrennereien wichtige Standbeine der landwirtschaftlichen Betriebe. Sie hätten auch eine herausragende Bedeutung für die Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft und würden unentgeltliche Leistungen für andere Wirtschaftsbereiche wie den Fremdenverkehr erbringen. Trotz verstärkter eigener Absatzinitiativen von wertvollen Destillaten seien sie auf ein funktionierendes Branntweinmonopol in der jetzigen Ausgestaltung angewiesen.
„Es ist noch viel Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit zu leisten, um eine Verlängerung der derzeitigen Regelung zu erreichen. Bitte beteiligen Sie sich an dieser Aufgabe mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln“, appellierte der Ministerpräsident an die Mitglieder der Bundesregierung.