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Beck/Dreyer: Einigung auf Grundgesetzänderung ist zu begrüßen

Ministerpräsident Kurt Beck und Arbeitsministerin Malu Dreyer haben heute in Mainz die gestrige Einigung der Unions-Ministerpräsidenten mit der Bundesarbeitsministerin über eine Verfassungsänderung zur Neuordnung der Job-Center grundsätzlich begrüßt.
Beratungsgespräch; Bild: dpa-Archiv

Beck und Dreyer: „Wir freuen uns, dass sich die unionsregierten Länder mit dem Bund nun endlich auf eine Verfassungsänderung bei der Neuorganisation der Job-Center geeinigt haben. Die monatelange Blockade und die starre Haltung der Unionsfraktionen hat uns bei der Neuorganisation viel Zeit gekostet.“ Allerdings müssten die Vorschläge auch umsetzbar sein.

Beck und Dreyer plädieren deshalb dafür, die bereits unter anderem von Rheinland-Pfalz eingebrachten Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes als Grundlage zu nehmen, die auf einem länderübergreifenden Kompromiss beruhen.

Auch wenn die Vorstellungen der CDU/CSU nach den vorliegenden Meldungen in einigen Punkten durchaus von ihren Vorstellungen abweichen, plädieren Beck und Dreyer für eine zügige Umsetzung der Gesetzesvorhaben. „Uns bleiben nur noch wenige Monate Zeit, um die Neuorganisation und die Grundgesetzänderung zu beschließen“, so der Ministerpräsident und die Ministerin.

Dem Bundesrat und dem Bundestag lägen entsprechende Gesetzentwürfe von Rheinland-Pfalz und Bremen zur Änderung des Grundgesetzes vor. „Im Interesse der Betroffenen dürfen wir jetzt keine weitere Zeit verstreichen lassen“, sagten Beck und Dreyer. Mit den im Bundestag und im Bundesrat vorliegenden Gesetzesentwürfen könne die bewährte Arbeit der Arbeitsgemeinschaften und der Optionskommunen unter verbesserten Rahmenbedingungen fortgesetzt und verfassungsrechtlich abgesichert werden.

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