| Leiharbeit

Beck/Dreyer: Verbesserungen an der Union gescheitert

Ministerpräsident Kurt Beck und Arbeitsministerin Malu Dreyer haben der Union vorgeworfen, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Leiharbeit zu blockieren. Ein entsprechender Entschließungsantrag der Länder Rheinland-Pfalz und Bremen war am vergangenen Freitag im Bundesrat an den Ländern gescheitert, in denen die Union mitregiert.

 „Damit blockieren vor allem Länder wie Nordrhein-Westfalen, dass es zu einer längst überfälligen Novellierung des Gesetzes zur Arbeitnehmerüberlassung zugunsten der davon betroffenen Menschen kommt“, so Beck und Dreyer.

Die Union verweigere sich einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit den drängenden Problemen in der Leiharbeit. Die Begründung, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Leiharbeit keineswegs schutzlos seien, zeuge nicht von der Bereitschaft, sich den wirklichen Problemen zu stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen habe das Problem zwar erkannt und gemeinsam mit den Gewerkschaften eine Telefon-Hotline geschaltet; gleichzeitig habe das Land im Bundesrat gegen die Verbesserungsvorschläge gestimmt. „Das ist unverständlich und völlig unglaubwürdig“, so Beck und Dreyer. Es sei eine sozialstaatliche Verpflichtung, Beschäftigungsverhältnissen entgegenzuwirken, die Lohn- und Sozialstandards untergraben und in denen unangemessene Löhne gezahlt werden.

Der an der Verweigerungshaltung der Union gescheiterte Entschließungsantrag sah vor, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer das gleiche Entgelt wie die Beschäftigten des entleihenden Betriebes bekommen sollen; außerdem sollten die gleichen Arbeitsbedingungen gewährt werden. Darüber hinaus sollte sichergestellt werden, dass Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche nur für den Zeitraum gelten, in denen die Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer nicht in einem Entleihbetrieb oder in einem Entleihbetrieb mit schlechteren oder keinen tariflichen Regeln beschäftigt seien. Außerdem sollte die Dauer der Leiharbeit auf 24 Monate begrenzt werden.

Untersuchungen auf Grundlage der praktischen Erfahrungen in den vergangenen Jahren zeigen nach Angaben der beiden Politiker erhebliche Mängel bei den Regelungen zur Leiharbeit. So lasse es die gegenwärtige Gesetzeslage zu, dass ein immenser Lohnabstand zu den Betrieben bestehe, in denen die Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer eingesetzt werden. Nach einer Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) beträgt der Lohnabstand zu den Einsatzbetrieben in allen Branchen im Durchschnitt  29 Prozent. „In einigen Fällen kann sogar von Armutslöhnen gesprochen werden“, sagten Beck und Dreyer. Gleichzeitig verdränge die Leiharbeit zunehmend reguläre Beschäftigung. Eine Befragung habe ergeben, dass rund 25 Prozent der Betriebe, die Leiharbeit nutzen, Teile ihrer Stammbelegschaften gegen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer austauschen.

Teilen

Zurück