Der Ministerpräsident verleiht die Titel auf Vorschlag der zuständigen Fachministerin oder des zuständige Fachministers. Die Entscheidung wird mit den jeweiligen Standesorganisationen abgestimmt. Die Titel werden zusätzlich zu der eigentlichen Berufsbezeichnung geführt.
"Ich finde es wichtig, dass solche Traditionen erhalten und gepflegt werden. Die beruflichen Ehrentitel haben auch in der modernen Zeit ihre Berechtigung, denn sie dokumentieren das außergewöhnliche Engagement der Geehrten, die durch ihre Arbeit nicht nur besondere berufliche Verdienste erworben haben, sondern auch eine über das übliche Maß hinausgehende Wertschätzung unter Standeskolleginnen und -kollegen und in der Bevölkerung“, sagte Ministerpräsident Beck bei der Verleihung der Titel im Festsaal der Staatskanzlei.
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