Darin sei sich seine Regierung einig. "Das ist ein Ausverkauf der Persönlichkeitsrechte und der persönlichen Informationen." Die Bundesregierung hofft nach der Bundestagsentscheidung von Ende Juni auf Änderungen im weiteren Verfahren. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich im September damit befassen.
"Wir gehen davon aus, dass wir es im Bundesrat stoppen und gravierend ändern", sagte Beck. "Es geht darum, dass man die Betroffenen fragt und auch ein Widerspruchsrecht hat, wenn es um die Erneuerung der Datenpakete geht."
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat massive Bedenken gegen das Meldegesetz. "Datenhändler und Direktvermarkter erhalten mit dem neuen Gesetz einen Freibrief für die Überprüfung ihrer Karteien", kritisierte Rechtsexperte Christian Gollner nach einer Mitteilung vom Dienstag. "Verbraucher sollten in die Weitergabe ihrer Daten aus den Meldebehörden ausdrücklich einwilligen müssen." Schon heute können Firmen zu Werbezwecken bei den Meldeämtern die Adressen von Verbrauchern erhalten. Dagegen ist bisher aber Widerspruch möglich. Die Verbraucherschützer bieten einen Musterbrief dafür an.
Mit dem neuen Meldegesetz sollen Meldeämter etwa Namen und Adressen ohne ausdrückliche Zustimmung zu Werbezwecken an Firmen weitergeben dürfen. Ein Bürger könnte weiter vorbeugend Widerspruch einlegen, das gilt aber nicht, wenn Adresshändler vom Amt nur vorhandene Daten bestätigen oder aktualisieren lassen wollen. Die Bundesregierung hatte die ausdrückliche Zustimmung vorgesehen, das Gesetz war aber von Innenpolitikern verschärft worden.
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Meldegesetz
Beck kündigt Änderungen am Meldegesetz im Bundesrat an
Ministerpräsident Kurt Beck will das umstrittene Meldegesetz im Bundesrat aufhalten und für Änderungen zugunsten des Datenschutzes sorgen. "Dem kann man nicht zustimmen", sagte Beck mit Blick auf die vom Bundestag beschlossene Fassung des Gesetzes.
