| Verfassungsgerichtshof

Beck überreicht Lars Brocker die Ernennungsurkunde

Ministerpräsident Kurt Beck hat Landtagsdirektor Dr. Lars Brocker zum neuen Präsidenten des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofes und des Oberverwaltungsgerichts Koblenz ernannt.
Ministerpräsident Kurt Beck und der neue Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Dr. Lars Brocker;
Ministerpräsident Kurt Beck und der neue Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Dr. Lars Brocker;
Ministerpräsident Kurt Beck, Iris Plöckes, Dr. Lars Brocker, Landtagspräsident Joachim Mertes und Justizminister Jochen Hartloff; Bilder: Peter Pulkowski / © Staatskanzlei
Ministerpräsident Kurt Beck, Iris Plöckes, Dr. Lars Brocker, Landtagspräsident Joachim Mertes und Justizminister Jochen Hartloff; Bilder: Peter Pulkowski / © Staatskanzlei


Im Beisein von Justizminister Jochen Hartloff und Landtagspräsident Joachim Mertes überreichte der Ministerpräsident die Ernennungsurkunde und wünschte Lars Brocker „alles Gute, Glück und vor allem gesunden Menschenverstand“. „Ich bin mir sicher, dass Sie die neuen Aufgaben mit dem Ihnen gegebenen Sachverstand und Ihrem schon als Landtagsdirektor unter Beweis gestellten Blick fürs Allgemeinwohl meistern werden“, sagte Ministerpräsident Beck.

Justizminister Hartloff wünschte Brocker eine „glückliche Hand bei der Arbeit im herausragenden Amt des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes und des Oberverwaltungsgerichts“. Landtagspräsident Mertes gratulierte mit einem weinenden und einem lachenden Auge. Er verliere einen hervorragenden Landtagsdirektor  – allerdings in eine, für Brocker herausragende, neue Aufgabe.

Lars Brocker ist seit 2007 Direktor beim Landtag Rheinland-Pfalz. Zuvor war der 44-Jährige unter anderem Justitiar der rheinland-pfälzischen SPD-Landtagsfraktion, stellvertretender Leiter des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages und Richter am Amtsgericht Mainz. Brocker studierte in Köln und promovierte 1996 zum Dr. jur. an der Ruhr-Universität Bochum. Von ihm stammen Veröffentlichungen in den Bereichen Verfassungsrecht, Parlamentsrecht und Gesetzgebungslehre.

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