Die beiden Politiker verwiesen auf die zunehmende Belastung der Tiere bei steigender Transportdauer. Kritisch sei unter anderem die Versorgung der Tiere mit ausreichend Wasser, die Höhe der Transportmittel und deren Belüftung. Daraus ergebe sich häufig eine physische Belastung der Tiere und Störungen des Verhaltens.
Tiertransporte in Drittländer seien meistens Langzeittransporte. Eine wichtige Aufgabe der Zukunft sei es deshalb, in Vereinbarungen mit Drittländern die Transporte lebender Schlachttiere grundsätzlich auszuschließen und stattdessen Fleisch zu transportieren.
Rheinland-Pfalz werde einen Antrag zur „Verbesserung des Schutzes von Tieren beim Transport“ im Bundesrat einbringen. Dieser habe folgende Ziele:
• Begrenzung der Höchstdauer von Schlachttiertransporten auf acht Stunden
• Anpassung der Ladedichten entsprechend den Tierschutzanforderungen
• Konkretere Anforderungen an die Ausstattung von Transportmitteln und die einzuhaltenden klimatischen Bedingungen.
Überdies sollen die Kontrollmöglichkeiten der Überwachungsbehörden bei der Kontrolle von Transportfahrzeugen und die Ahndungsmöglichkeit von Verstößen verbessert werden. Sozialvorschriften und Tierschutzrecht müssten, wo nötig, miteinander vereinbart werden.
Bereits im Dezember 2008 hatte sich Rheinland-Pfalz im Bundesrat für eine Beschränkung des Einsatzes von elektrischen „Treibhilfen“, bei denen die Tiere durch Stromschläge vorangetrieben werden, durch EU- und nationales Recht eingesetzt. Zu hohe Stromstärken können zu erheblichen Leiden, Schmerzen oder Schäden führen.
Weiterhin wurde gefordert, dass Kälber erst ab dem Alter von mindestens 14 Tagen transportiert werden dürfen. Eine einheitliche Regelung ist notwendig, weil zwischen EU-Staaten unter bestimmten Voraussetzungen schon Jungtiere ab einem Alter von 10 Tagen transportiert werden dürfen.
Die Landesregierung werde sich anlässlich einer Änderung der EU-Transportverordnung weiterhin für diese Anliegen einsetzen, so die Politiker.