Wie in verschiedenen Medienberichten gemeldet wurde, werden bereits jetzt zwei Cent pro Liter auf die Preise des alten Superbenzins mit fünf Prozent Ethanol aufgeschlagen.
„Es kann nicht sein, dass eventuell zu erwartende Strafzahlungen vorab auf Verdacht auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt werden“, so der Minister.
Das Problem bestehe in erster Linie darin, dass es bis heute keine ausreichende Akzeptanz von E 10-Kraftstoff bei der Bevölkerung gibt. Die Bundesregierung hat unter anderem versäumt, die Verbraucherinnen und Verbraucher rechtzeitig und ausreichend über den neuen Kraftstoff und die PKW-Verträglichkeit zu informieren.
Der Minister betonte, dass es keine verbindlichen Rechtsgarantien der Autoindustrie für die Verträglichkeit des neuen Kraftstoffes gebe.
„Es wäre aber die Aufgabe der Politik gewesen, solch einen Rechtsrahmen sowie Information und Transparenz zu schaffen. Es kann nicht sein, dass der Verbraucher jetzt für die Kurzsicht und das Versagen der Bundesregierung zahlen muss“, so Hartloff.
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Superbenzin E 10
Bei Einführung von E 10 versagt
Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff kritisierte heute in Mainz, dass einige Mineralölkonzerne eventuell anfallende Strafzahlungen nach dem Biokraftstoffquotengesetz wegen zu wenig verkauftem E 10 an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben würden.
