Bei kulinarischen Reiseandenken Regeln beachten

Wer nach einem Auslandsurlaub ein kulinarisches Andenken mit nach Hause nehmen möchte, der muss aufpassen. Denn nicht aus allen Ländern dürfen alle Lebensmittel mit nach Deutschland gebracht werden.
Veschiedene Gemüse

"Dahinter steht die Vorsorge vor gefährlichen Tierseuchen, die auch über Lebensmittel von einem ins andere Land eingeschleppt werden könnten", teilt das Verbraucherschutzministerium mit.

So ist es etwa verboten, Fleisch und Fleischprodukte sowie Milch und Milchprodukte aus Nicht-EU-Ländern im Reisegepäck mitzubringen, ohne eine Veterinärkontrolle zu passieren und die erforderlichen Dokumente an der Grenzkontrollstelle vorzulegen. Ganz ausgenommen von dem Verbot sind die sogenannten Drittländer Andorra, Liechtenstein und Norwegen sowie San Marion und die Schweiz.

Das Verbot gilt auch nicht für Brot, Kuchen, Kekse sowie Schokolade und Süßwaren, sofern diese nicht mit Fleischerzeugnissen vermischt oder gefüllt sind. Auch verpackte Nahrungsergänzungsmittel, Fleischextrakte und -konzentrate sowie mit Fisch gefüllte Oliven sind erlaubt. Ferner Pasta und Nudeln - jeweils ohne Fleisch. Auch alle anderen Lebensmittel, die kein Fleisch oder keine Milch enthalten und die zu weniger als 50 Prozent aus Ei oder Eierzeugnissen bestehen, kommen durch.

Bis zu einer Gesamtmenge von zehn Kilogramm pro Person dürfen auch Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie Milch und Milcherzeugnisse aus Kroatien, Island, Grönland oder den Färöer-Inseln eingeführt werden. Erlaubt ist auch die gleiche Menge Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung und medizinische Spezialnahrung aus diesen Ländern. Aus anderen Drittländern sind nur bis zu zwei Kilogramm pro Person gestattet. Die gleiche Mengen- und Herkunftsregelung gilt für andere tierische Erzeugnisse wie Honig.

Bis zu 20 Kilogramm Fisch und Fischerzeugnisse für den persönlichen Verbrauch dürfen eingeführt werden - stammt das Fleisch von einem einzelnen Fisch, darf es auch mehr sein.

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