Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Finanzminister Carsten Kühl: „Wir schaffen damit den rechtlichen Rahmen, die Beratungstätigkeit neu aufzustellen und auszurichten, um den Erfordernissen der modernen Finanzkontrolle Rechnung zu tragen.“
Bislang kann der Rechnungshofpräsident / die Rechnungshofpräsidentin aufgrund von Prüfungserfahrungen den Landtag, die Landesregierung und einzelne Ministerien beraten. Künftig soll die Beratung unabhängig von Prüfungen und bereits vor Entscheidungen über Projekte möglich sein. Dreyer und Kühl: „Wir ziehen damit Konsequenzen aus Erfahrungen mit Projekten, die in der Vergangenheit gemacht wurden.“
Bereits auf Bundesebene und in Hessen sind entsprechende Stellen im Rechnungshofgesetz verankert. Mit dem Gesetzentwurf kommt die Landesregierung auch einer im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung nach. Dort hatten die Koalitionspartner vereinbart, die Zusammenarbeit zwischen Landesrechnungshof und Landesregierung zu intensivieren und das Rechnungshofgesetz weiterzuentwickeln. Einzelheiten zur Ausgestaltung der Aufgabe des Wirtschaftlichkeitsbeauftragten sollen in einer Richtlinie geregelt werden. Diese wird in Einvernehmen mit dem Präsidenten des Landesrechnungshofes und der Landesregierung erarbeitet.
Ferner wird – wie in der Mehrzahl der anderen Länder – die Amtszeit von Präsident und Vizepräsident auf 12 Jahre begrenzt. Darüber hinaus sollen Personen, die über einen anderen Ausbildungsabschluss als die Befähigung zum Richteramt verfügen, auch weiterhin Zugang zu den Ämtern des Kollegiums und darüber hinaus zu den Spitzenämtern haben. Nicht zuletzt wurde für den Rechnungshof die Möglichkeit geschaffen, auf unvorhergesehene personelle Engpässe angemessen zu reagieren. Auch wurden kleine Änderungen organisatorischer Art zum Beispiel im Ernennungsrecht vorgenommen.